Wartesemester an Unis - ein Jahr im Voraus bewerben?

vom 19.06.2012, 22:32 Uhr

Obwohl ich dieses Jahr noch gar nicht studieren werde, da ich eine Weile Auszeit von Deutschland brauche, habe ich schon angefangen, mich für einige Unis zu bewerben. Das hat zwei Gründe. Erstens bin ich einfach neugierig, wo ich schon zugelassen würde (es handelt sich um ein Fach mit hohen NC und das kann mit meinem Abi knapp werden) und zweitens habe ich mir sagen lassen, dass man sich schon zuvor an der Uni beworben haben muss, wenn man im folgenden Jahr zwei Wartesemester angerechnet bekommen möchte.

Doch heute hat mir eine andere Freundin mitgeteilt, das stimme gar nicht, sodass es sich bei meinen Bewerbungen jetzt um Geld- und Zeitverschwendung handeln würde. Welche Aussage stimmt nun? Kann ich mir den Bewerbungsstress sparen, weil mir die Wartesemester so oder so angerechnet werden oder muss ich mich trotzdem bewerben?

» Cappuccino » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »

Zuletzt geändert von Mod am 07.04.2015, 23:25, insgesamt 1-mal geändert. Zeige Beitragsversionen


Als Wartesemester wird die Zeit berechnet, die zwischen dem Erwerb der Hochschulberechtigung (z.B. Abitur) und dem Beginn des Studiums versteht. Es ist daher unsinnig, sich schon jetzt für ein Studium anzumelden, wenn man erst in einem Jahr studieren möchte. Den NC für dein Fach kannst du ja dann später sicher im Internet recherchieren oder an der Hochschule erfragen.

» gotravel » Beiträge: 12 » Talkpoints: 2,71 »


Ich finde es ehrlich gesagt auch ziemlich unsinnig, sich jetzt schon zu bewerben, wenn du doch erst in einem Jahr studieren möchtest. Das mit den Wartesemestern mag zwar stimmen, aber ich glaube nicht, dass das auf jeden zutrifft. In meinem Studiengang gab es auch einen NC, sodass es für mich sehr knapp wurde. Erst bekam ich auch eine Absage, aber weil andere abgesprungen sind, bin ich durch Losverfahren doch noch nachgerückt.

Vielleicht läuft das bei dir dann ähnlich und stell dir vor du wirst dann genommen. Was machst du dann? Absagen, weil du erst in 12 Monaten studieren willst? Viele angehende Studenten vergessen sehr schnell, dass auch ein Teil der Studenten über Losverfahren zugelassen wird und nicht ausschließlich über NC und Wartesemester.

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» Olly173 » Beiträge: 14700 » Talkpoints: -2,56 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



Ich halte es für gar nicht so verkehrt, sich jetzt schon zu bewerben, auch wenn man erst in einem Jahr studieren gehen möchte - vorausgesetzt natürlich, dass man die Voraussetzungen (in diesem Fall das Abitur) in der Tasche hat und diese erfüllt. Wenn du eine Zulassung bekommen würdest, kannst du dich ja direkt einschreiben und dann ein oder zwei Urlaubssemester beantragen und dann in einem Jahr direkt mit dem Studium loslegen. Ich halte diese Strategie für ziemlich clever.

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» Täubchen » Beiträge: 33305 » Talkpoints: -1,02 » Auszeichnung für 33000 Beiträge



Mein Beitrag ist ja schon sehr alt, aber ich kommentiere mal für den Fall, dass einige Leser sich ähnliche Fragen stellen. Tatsächlich ist es so, dass man sich nicht direkt am Anfang ein Urlaubssemester nehmen darf. Damit wollen die Unis wohl verhindern, dass Leute sich einfach so einschreiben, um die Vorteile eines Studenten zu genießen und dabei Studienplätze blockieren. Ob das bei jeder Uni zutrifft, weiß ich nicht. Aber an den beiden, an denen ich studiert habe, war das der Fall.

Natürlich kann man sich trotzdem einschreiben und einfach ein Jahr lang keine Kurse belegen. Das hat nur zwei Nachteile. Erstens wird dadurch die Regelstudienzeit sehr schnell überschritten, was beim Bafög natürlich Nachteile mit sich bringt. Zweitens gibt es einige Unis, die sehr hart sind, was die Studienzeit betrifft. Da wird man nach nach Semestern schon rausgeworfen. Auch das ist natürlich nicht an allen Unis so, an meiner Bachelor-Uni hätte man bis zu zwölf Semester studieren können. Oder man muss bis zu einem bestimmten Semester bestimmte (Grund)Kurse bestanden haben, was dann mit zwei Semestern im Minus auch nicht möglich ist.

Einen Vorteil hat die Bewerbung auf Unis trotz Absage aber trotzdem: Man bekommt weiter Kindergeld. Hätte ich keinen Nachweis einer Absage (oder Einschreibung) nachweisen können, wäre das Amt automatisch davon ausgegangen, ich gammle. Das Kindergeld wäre damit futsch. Das wäre ein großer Nachteil, denn das Kindergeld war in Form von Taschengeld von meinen Eltern als Bestandteil der Finanzierung meines Gap Years fest eingeplant.

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