Sollten geistig Behinderte ein Wahlrecht haben?

vom 28.01.2019, 18:37 Uhr

Schon einige Zeit geht ja ein Diskurs quer durch alle Parteien und durch die Bevölkerung, ob geistig Behinderte ein Wahlrecht haben sollten. Eine dementsprechende Klage ist wohl auch schon beim Bundesverfassungsgericht anhängig, nur wann darüber mal entschieden wird, das steht auch noch in den Sternen. Wie würdet ihr denn darüber entscheiden, wenn ihr es könntet oder müsstet? Was spricht denn für ein Wahlrecht geistig behinderter Menschen und was dagegen?

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» mikado* » Beiträge: 3037 » Talkpoints: 1.002,67 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Ich weiß nicht, was da groß diskutiert werden muss, denn an sich gibt es bereits eine dementsprechende Regelung in § 13 Nr. 2 Bundeswahlgesetz. Personen, für die eine Betreuung zur Besorgung aller Angelegenheiten eingerichtet ist, dürfen danach nicht wählen. Damit sind doch die meisten geistig Behinderten schon von der Wahl ausgeschlossen.

Ich finde, diese Regelung sollte auch ausreichen. Das Wahlrecht ist eines unserer höchsten Güter. Es einem noch weiteren Personenkreis, der geistig nicht geeignet erscheint, zu entziehen, halte ich für falsch. Wo wollte man da auch die Grenze ziehen? Wo fängt die geistige Behinderung an und wo ist jemand nur einfältig, minderbemittelt oder naiv?

» SonjaB » Beiträge: 2698 » Talkpoints: 0,98 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Keinem Menschen sollte das Wahlrecht abgesprochen werden. Ob er dann wirklich zur Wahl geht, steht auf einem anderen Blatt. Nur sehr wenige würden es wohl wahrnehmen, weil sie gar nicht in der Lage wären, den Wahlvorgang gültig durchzuführen. Geistig behindert wird, so glaube ich, durch den IQ festgelegt. Auch Leute mit niedrigem IQ können Präferenzen für bestimmte Politiker haben und sei es auch nur intuitiv. Wenn sie wollen, sollten sie auch wählen dürfen.

» anlupa » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Eigentlich sollten irgendwo alle Menschen ein Wahlrecht haben, wenn man sie gleich behandeln möchte. So macht man es ja wieder nicht, indem man gehandicapten Menschen dies unterbindet. Das Problem ist aber auch, dass manche Menschen mit einer geistigen Behinderung die Reichweite einer Wahl und ihrer Stimme nicht verstehen sowie beeinflussbar sein können. Somit sollte man das vielleicht im Hinterstübchen behalten und jemand, der nicht in der Lage ist, zu verstehen, was er wählt, was er damit politisch machen könnte und wenn er beeinflussbar ist, auch das Wahlrecht nicht geben.

Das klingt irgendwo auch unfair, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass es da nicht Menschen gäbe, die das nicht ausnutzen würde. Gerade auch betreute Personen oder so tun dann vielleicht so, als würden sie ihn beraten wollen und lenken ihn mit der Wahl in eine Richtung, die er/sie aber durch die geistige Behinderung nicht nachvollziehen kann. Das würde ich vermeiden wollen, auch politisch und kommunal gesehen, sodass ich dafür bin, geistig behinderte Menschen kein Wahlrecht zu geben, wenn das Wörtchen „Wenn“ nicht wäre.

Wenn in dem Falle geistig behinderte in der Lage sind, zu verstehen, was ihre Stimme verursachen kann, wofür die Stimme da ist, was sie mit der Stimme ermöglichen können und welche Folgen eine Wahl hat, dann finde ich das Okay. Wenn die Person nicht derart beeinflussbar ist. Sind die Faktoren nicht möglich, dann sollte man vorsichtig sein, um Missbrauch von der Wahl zulasten der geistig behinderten Menschen zu vermeiden.

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» Kätzchen14 » Beiträge: 6121 » Talkpoints: 1,40 » Auszeichnung für 6000 Beiträge



Das ist ein schwieriges Thema. Rein rational betrachtet ist es natürlich diskriminierend, zumal ja nicht alle Menschen mit geistiger Behinderung sich auf einem Level befinden, sondern es wie immer im Leben ein Spektrum gibt. Wenn jemand beispielsweise auf dem ersten Arbeitsmarkt keine Chance hat, heißt das ja noch lange nicht, dass die Person völlig unmündig ist und sich keine Meinung bilden kann, auch in politischen Dingen nicht. Ich kann mir schon vorstellen, dass sich da auch viele Betroffene ausgeschlossen fühlen, weil es sich um eine Form der Teilhabe an der Gesellschaft handelt, die ihnen pauschal verwehrt bleibt.

Andererseits kann ich aber auch Kätzchens Gegenargument voll verstehen. Wie soll man verhindern, dass gerade den verletzlicheren und oft leichter zu beeinflussenden Mitmenschen irgend etwas eingeredet oder vorgelogen wird, um ihr Wahlverhalten zu manipulieren? Wenn man sich darauf verlassen könnte, dass den Leuten schön deutlich, objektiv und verständlich erklärt würde, wofür die einzelnen Parteien stehen und welche Konsequenzen ihr Kreuzchen hat, wäre dies natürlich ideal. Aber so funktioniert die Welt nun mal leider nicht. Ich persönlich würde aber eher riskieren, dass ein paar schwarze Schafe mit durchrutschen, als dass ein ganzer Teil der Bevölkerung von der politischen Mitwirkung pauschal ausgeschlossen bleibt.

» Gerbera » Beiträge: 11292 » Talkpoints: 42,29 » Auszeichnung für 11000 Beiträge


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