Durch Schulden sein Vermögen senken legal?

vom 23.01.2019, 18:08 Uhr

Herr A hat ein Geldvermögen bei der Bank B. Allerdings hat Herr A auch einige Finanzierungen zu laufen, die er in monatlichen Raten abzahlt. Durch seine gesamten Kreditschulden mindert sich sein Vermögen bei der Bank B. Kann man die Sache so sehen? Wenn sein Einkommen gering ist hätte er sogar Anspruch auf soziale Leistungen. Eigentlich muss er nur die monatlichen Raten pünktlich bedienen. Ist daran irgendetwas nicht legal? Darf man Schulden vom Vermögen abziehen? Was meint ihr dazu?

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» karlchen66 » Beiträge: 3563 » Talkpoints: 51,03 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Man sollte es ja so sehen. Würde A alle seine Schulden sofort tilgen, dann hätte er wohl auch ein geringeres Barvermögen oder hätte sogar noch weniger, also dann nicht mehr die ganzen Verbindlichkeiten abzuzahlen, sondern dann eben die Schulden bei der Bank. Deswegen halte ich es schon für legal, dass auch die Schulden dann vom Barvermögen abgezogen werden. Wenn das nicht der Fall wäre, bräuchte A es ja nur so zu machen, dass er seine Schulden zahlt und dann ist er auch Bedürftig und bekommt Leistungen vom Amt, wenn es nötig ist.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


Ne, so einfach geht das nicht, Diamante. Wenn Schulden das Vermögen fiktiv verringern würde, dann würde jemand, der z. B. Hartz bekommt, sein Vermögen aufbauen. Das ist aber nicht Sinn der Sozialleistungen. Zuerst einmal muss der Antragsteller sein Vermögen bis auf den Schonbetrag aufbrauchen, dann gibt es Geld.

Dabei gilt Folgendes: Vor der Antragsstellung kann der Betroffene sein Vermögen nutzen, um die Schulden zu tilgen. Ab der Antragstellung muss er vorhandenes Vermögen, das den Freibetrag übersteigt, zum Leben nutzen. Und dann müssen Ausgaben angemessen sein. Wer sein bekanntes Vermögen zu schnell ausgibt, bekommt kein Geld vom Staat.

Denn die Allgemeinheit muss weder die Schulden, noch unangemessen hohen Konsum finanzieren. Und die Belange der Allgemeinheit stehen über denen eventueller Gläubiger. Ein Erbfall zeigt das sehr schön. Nehmen wir jemand bezieht Hartz und hat Schulden. Nun erbt er 50.000 Euro.

Das zählt als Einkommen und er fällt aus dem Leistungsbezug. Nun könnte man denken, dass es doch sinnvoll sei, zuerst die Schulden zu tilgen. Nur ist das nicht erlaubt. Wenn das Geld nicht gepfändet wird, muss davon sparsam gelebt werden.

» cooper75 » Beiträge: 13330 » Talkpoints: 498,67 » Auszeichnung für 13000 Beiträge



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