Abgewiesener Konkursantrag

vom 09.10.2010, 20:23 Uhr

Person A hat sich in Österreich selbständig gemacht, doch leider ist da wohl so einiges nicht nach seinen Vorstellungen gegangen. Er hat einen Konkursantrag gestellt und dieser Konkursantrag wurde mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen. Demnach wurde der Konkurs nicht eröffnet.

Was bedeutet das nun für Person A? Ich nehme einmal an, dass Person A wohl massive Geldprobleme hat und deswegen in Konkurs gehen wollte. Der Antrag wurde nun eben scheinbar abgelehnt. Bedeutet das nun, dass Person A auf all seinen Schulden selber sitzen bleibt? Wie soll er die jemals abbezahlen, wenn er kein Geld und kein Einkommen hat? Der Beschluss ist rechtskräftig. Kann Person A noch irgendwas machen oder ist an einem rechtskräftigen Beschluss nichts mehr zu ändern? An wen sollte sich Person A am besten wenden? Wie kann er aus dieser Situation irgendwie rauskommen?

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» tournesol » Beiträge: 7749 » Talkpoints: 66,19 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Ich würde damit mal zu einem Steuerberater gehen, der vielleicht auch eine Rechtsberatung dabei hat. Vielleicht gibt es das bei euch auch. Letztendlich gibt es so etwas natürlich, dass man mit privatem Geld haften muss für die Niederlange der gescheiterten Selbstständigkeit. Informieren sollte man sich dennoch.

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» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge


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