Wer würde für Böllerschäden am Auto aufkommen?

vom 17.10.2018, 08:06 Uhr

Da ein Bekannter seit diesem Jahr keine Garage mehr für sein Auto hat, macht er sich Gedanken, was passiert, wenn sein Auto in der Silvesternacht beschädigt werden würde. Es ist also eine rein theoretische Frage.

Er stellt sein Auto vor die Haustür auf einen Parkplatz, der zum Haus gehört. In der Umgebung wird sehr viel in jedem Jahr geballert und es ist in der Nachbarschaft auch schon passiert, dass ein Motorrad geschädigt wurde als es draußen stand.

Wie schaut es eigentlich mit der Haftung aus? Kann man denjenigen, der den Böller abgeschossen hat, zur Verantwortung ziehen, wenn man ihn ausmachen kann? Welche Versicherung würde zahlen? Muss man da doch der Versicherung schon vorher Bescheid geben, dass was passieren könnte und dann eventuell mehr zahlen?

Benutzeravatar

» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Ich gehe einfach mal davon aus, dass solche Schäden über die Haftpflichtversicherung des Zünders abgedeckt sind, solange dieser sich einigermaßen im Rahmen verhalten hat und die Böller nicht absichtlich oder im Vollsuff auf das Auto geworfen hat. Wenn man denjenigen nicht findet, muss man wohl die eigene Kaskoversicherung bemühen.

Benutzeravatar

» Bellikowski » Beiträge: 7700 » Talkpoints: 16,89 » Auszeichnung für 7000 Beiträge


Wird ein Auto zu Silvester durch einen Böller oder eine Rakete beschädigt, muss zunächst festgestellt werden ob derjenige der den Knallkörper gezündet hat feststellbar ist. Ist die Person die den Schaden durch einen Böller verursacht hat festzustellen, muss sie für den Schaden aufkommen. Ist der Schaden mutwillig entstanden, in dem der Böller zum Beispiel direkt auf dem Auto gezündet oder absichtlich auf das Auto geworfen wurde, so muss der Verursacher aus eigener Tasche haften. Wenn der Schaden aus Versehen entstanden ist, kommt die private Haftpflichtversicherung desjenigen für den Schaden auf der den Böller gezündet hat.

Ist derjenige, der den Feuerwerkskörper gezündet hat, aber nicht feststellbar, dann muss grundsätzlich der Halter des Autos dafür aufkommen, kann den Schaden aber durch seine Versicherung regulieren lassen, wenn er eine Teil- oder Vollkaskoversicherung hat. Schäden die durch Feuer oder Explosion direkt entstanden sind übernimmt die Teilkaskoversicherung und auch durch Feuerwerkskörper verursachter Glasbruch ist durch die Teilkasko abgedeckt.

Alle anderen Schäden können durch die Vollkaskoversicherung reguliert werden, allerdings wird der Fahrzeughalter dabei in der Vollkasko zurückgestuft und muss im darauffolgenden Jahr mehr für seine Versicherung bezahlen.

Benutzeravatar

» DoubleK » Beiträge: 1215 » Talkpoints: 15,93 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^