Warum ist wer zuständig bei verstopftem Balkonabfluss?

vom 03.10.2018, 12:02 Uhr

Herr Unsicher wohnt in der zweiten Etage eines Mehrfamilienhauses, wo jeder einen Balkon hat. Seit einiger Zeit ist der Balkonabfluss verstopft und immer wenn es regnet und das Wasser nicht abfließen kann, steht das Wasser auf seinem Balkon. Das Problem hat er schon ziemlich am Anfang seiner Wohnzeit dort gehabt. Er hat immer wieder dem Vermieter Bescheid gegeben. Doch der meint, dass es Sache des Mieters ist, dafür zu sorgen, dass das Wasser nicht die Wohnung oder das Haus beschädigt. Herr Unsicher muss bei jedem Regenguss das Wasser vom Balkon abziehen.

Nun hat Herr Unsicher aber auch gehört, dass alles, was außerhalb der Wohnung ist, also auch der Balkon und die Fassade, Sache des Vermieters ist. Muss nun Herr Unsicher einen Klempner beauftragen, der das säubert, damit das Wasser abfließen kann? Da Herr Unsicher erst ein Jahr in der Wohnung wohnt, wird es nicht sein Verschulden sein, dass der Abfluss verstopft ist und es ist auch nicht sichtbar was im Abfluss drin.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Der Balkon soll in erster Linie dazu dienen, dass der Mieter sich an der frischen Luft bewegen kann, ohne seine Wohnung verlassen zu müssen. Dieser Lesart zufolge gehört der Balkon also zur Wohnung. Demzufolge fällt auch die regelmäßige Reinigung des Regenabflussrohres auf dem zur Wohnung gehörenden Balkon in dessen Zuständigkeitsbereich.

Die Schwierigkeiten beginnen erst da, wenn ein Rohrreinigungsunternehmen her muss, und die Verstopfung etliche Meter vom eigentlichen Einlass, also strenggenommen außerhalb der Wohnung sitzt. Kostet die Rohrreinigung mehr als die "haushaltsüblichen Handwerkerleistungen", dann kann der Mieterverein vielleicht noch einen Rat geben.

» Gorgen_ » Beiträge: 1045 » Talkpoints: 370,47 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


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