Wer ist Halter, Besitzer und Eigentümer bei KFZ?

vom 07.09.2018, 12:07 Uhr

Ich habe neulich einen Bericht gelesen über Halter, Besitzer und Eigentümer bei einem Kraftfahrzeug. Eigentlich ist ja, wenn man Eigentümer ist derjenige mit gemeint, dem das Teil gehört. Wenn er es verleiht und jemand nutzt ein Teil, dann ist dieser der Besitzer. Bei einem Kraftfahrzeug kommt dann auch noch der Halter, der aber, wie in dem Bericht stand, nicht unbedingt der Eigentümer sein muss.

Leider habe ich den Bericht nicht zu Ende gelesen, wie das so ist, wenn man in Arztpraxen Zeitschriften liest. Es wurde darin wohl geschrieben, dass nichts schwammiger ist als die Besitz-Eigentum-Halter Verhältnisse angeht bei einem Kraftfahrzeug.

Für mich ist es so, dass, wenn das KFZ beispielsweise auf Herrn Auto gemeldet ist, dann ist er der Halter. Ist das KFZ noch nicht bezahlt und wurde durch eine Bank finanziert, ist diese der Eigentümer. Fährt Frau Auto mit dem Wagen, ist sie der Besitzer. Eine Freundin wiederum meint, dass Halter und Eigentümer immer die gleichen sind. Und die Bank hat ja nur finanziert und ist nicht der Eigentümer.

Wie schaut es denn beispielsweise bei Firmenwagen aus oder bei LKW die Fahrer beschäftigen? Liege ich da mit meinem Beispiel von Herrn Auto richtig oder habe ich da einen Denkfehler? Ist es nicht einfach logisch oder ist es wirklich wie in dem Bericht, den ich gelesen habe sehr schwammig?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Eigentümer ist der, dem das Eigentum am Fahrzeug rechtskräftig übertragen worden ist. Sprich, der, der den Kaufvertrag unterschrieben hat und Fahrzeug nebst Papieren übernommen hat, ist der Eigentümer. Die Bank, die den Brief als Sicherheit einbehält, wird ebenso wenig zum Eigentümer wie der Einbrecher, der den Brief stielt.

Der Fahrzeugbrief ist lediglich ein Indiz, aber er stellt allein keinen Beweis dafür dar, dass jemand tatsächlich Eigentümer ist. Er ist auch nicht verpflichtet, sich im Brief eintragen zu lassen. So ist z. B. ein Gebrauchtwagenhändler sicher der Eigentümer, denn er hat Wagen, Papiere und Vertrag, aber er lässt sich nicht eintragen. Auch wenn Eltern ihren Kindern ein Auto kaufen, sind die Eltern weiter Eigentümer, auch wenn die Papiere auf den Namen eines Kindes laufen. Das ändert sich erst, wenn die Eltern den Wagen verkaufen oder verschenken.

Halter eines Fahrzeugs ist vermutlich der, auf den das Fahrzeug zugelassen ist. Dass jemand Steuern und Versicherung bezahlt, ist ein starkes Indiz dafür, dass er der Halter ist. Eindeutig ist das aber nicht. Denn Arbeitgeber versuchen beispielsweise gern, den Dienstwagen auf den Mitarbeiter zuzulassen, um aus der Haftung zu kommen. Rechtlich gesehen ist der der Halter, der die Kosten trägt, den wirtschaftlichen Nutzen hat und über die Fahrzeugnutzung entscheidet. Bei einem Dienstwagen ist das der Arbeitgeber, auch wenn das Fahrzeug auf den Mitarbeiter zugelassen ist.

Deshalb ist in der Regel der Halter auch der Besitzer. Denn der Besitzer hat die Verfugügungsgewalt über eine Sache. Das ist wie bei einer Mietwohnung. Der Vermieter ist der Eigentümer, der Mieter ist der Besitzer. Der Fahrer dagegen ist nicht automatisch der Besitzer. Er benutzt den Wagen zwar gerade, aber er hat nicht die volle Verfügungsgewalt. Ein Leihwagen darf beispielsweise nicht einfach an einen anderen Fahrer gegeben werden oder in bestimmte Länder gefahren werden.

» cooper75 » Beiträge: 13325 » Talkpoints: 497,57 » Auszeichnung für 13000 Beiträge


Ich habe Autos, die ich gekauft habe und Steuern sowie Versicherungen laufen über mich, ich bin auch der Einzige, der sie fährt, aber der Halter (der im Kfz-Schein steht) ist einen Kumpel von mir. Das habe ich deswegen gemacht, damit ich an meinem Zweitwohnsitz ein Kennzeichen aus der Region am Auto habe und nicht das Kennzeichen, was ich bekommen würde.

Denn früher, als ich das noch nicht so gehandhabt hatte, haben die Fußballfans mein Auto wegen des fremden Kennzeichens verschandelt. Meine Heimatregion (was am Kennzeichen sichtbar wäre) ist nämlich auch die Heimat des Fußballclubs, den die Hooligans an meinem Zweitwohnsitz als Feind betrachten. Und obwohl ich mit Fußball nichts am Hut habe, gehen die dann auf Autos mit einem Kennzeichen aus der Feindesregion los.

Insofern stimmt es aber nicht, dass der Halter auch der Besitzer ist. Der Halter ist mein Kumpel, der aber nur pro forma in den Fahrzeugunterlagen steht, aber ansonsten gar nichts mit den Autos zu tun hat. Er hat auch keine Verfügungsgewalt über die Fahrzeuge, er ist die noch nie gefahren. Aber bei einer Polizeikontrolle etc. oder auch in der Werkstatt muss ich mich immer rechtfertigen, warum da ein anderer Halter in den Fahrzeugunterlagen steht.

» Zitronengras » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »

Zuletzt geändert von Mod am 09.09.2018, 12:49, insgesamt 1-mal geändert. Zeige Beitragsversionen


Zitronengras, erstens geht es um feststehende Rechtsbegriffe und nicht um deine persönliche Situation. Zweitens ist in deinem Fall eben nicht der Kumpel der Halter gewesen. Denn die Zulassung macht den Kumpel nur erst einmal vermutlich zum Halter. Da er weder die Kosten trägt, noch die wirtschaftlichen Vorteile genießt, kann er nicht der Halter sein. Und damit ist er auch nicht der Besitzer. Das habe ich aber bereits erklärt. :D

» cooper75 » Beiträge: 13325 » Talkpoints: 497,57 » Auszeichnung für 13000 Beiträge



Nein cooper, schön, dass du das bereits erklärt hast, aber leider falsch. Halter ist immer derjenige, der im Fahrzeugschein steht. Es ist völlig egal, wer die Kosten für das Fahrzeug trägt, als Halter wird derjenige betrachtet, der in den Unterlagen aufgeführt ist. Wenn du mir nicht glaubst, dann schau doch bei Wikipedia nach. Es geht halt auch nicht um deine subjektive Meinung, auch wenn du die gerne hervorhebst, sondern um das, was Behörden etc. als Halter betrachten und in Bezug darauf ist deine Sichtweise falsch. :D

» Zitronengras » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


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