Schadensberechnung bei 50/50 Schuld bei Unfall

vom 04.09.2018, 09:53 Uhr

Bei einem Einparkschaden bzw. Ausparkschaden auf dem Supermarkt, sind zwei Fahrzeuge kollidiert. Der eine hat einen Schaden von ca. 800 Euro an seinem Wagen und der andere einen Schaden von 1000 Euro. Es wurde eine Schuld zu 50/50 festgestellt. Also haben beide nicht aufgepasst und müssen nun beide zahlen. Die Versicherungen sind informiert und bisher hat aber noch keine irgendeinen Schaden gezahlt.

Wie schaut es eigentlich aus? Muss jeder den Schaden des anderen übernehmen, auch wenn einer mehr Schaden hat oder wird das zusammengerechnet und jede Versicherung zahlt 900 Euro? Oder muss gar jeder seinen eigenen Schaden zahlen und das kann ja dann nur bei Vollkasko von der Versicherung übernommen werden oder sehe ich das falsch? Wie berechnet sich der Schaden für jeden bei einer 50/50 Schuld?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Das wird ganz normal nach der Quotenregelung berechnet. Dabei ist es unerheblich, ob die Schuld 50:50, 10:90 oder 70:30 verteilt ist, die Abrechnung erfolgt immer nach dem gleichen Prinzip. Die gegnerische Versicherung zahlt den Schaden abzüglich des eigenen Schuldanteils.

In deinem Fall bekommt der eine 400 Euro von der gegnerischen Versicherung und seine Versicherung bezahlt den Unfallgegner 500 Euro. Das entspricht jeweils 50 Prozent des Schadens. Damit muss jeder der Beteiligten die andere Hälfte des Schadens entweder aus der eigenen Tasche bezahlen oder, sofern vorhanden, über die eigene Vollkasko abrechnen.

» cooper75 » Beiträge: 13330 » Talkpoints: 498,67 » Auszeichnung für 13000 Beiträge


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