Eigenbedarfskündigung - Was muss alles drinstehen?
Der Vermieter, Herr Heimisch, hat ein Einfamilienhaus, welches bis dato vermietet ist. Er möchte gerne, dass seine Tochter mit der Familie dort einzieht und möchte der Familie, die dort wohnt kündigen. Aber eine Eigenbedarfskündigung muss ja auch einen gewissen Inhalt haben, damit diese auch rechtlich stand hält.
Was muss alles in einer Eigenbedarfskündigung stehen? Welcher Form bedarf so eine Kündigung? Welche Kündigungsfrist hat ein Vermieter, wenn die Familie 5 Jahre dort gewohnt hat?
Soweit ich weiß muss die Eigenbedarfskündigung inhaltlich gewissen Anforderungen entsprechen. So muss der Vermieter zum Beispiel einen konkreten Sachverhalt nennen, also für welche Person der Eigenbedarf geltend gemacht wird (Angabe von Name, Alter, Anschrift Pflicht) und den konkreten Lebensvorgang. Er muss also erläutern, woraus sich das berechtigte Interesse dieser Person an der Erlangung der Wohnung ergibt. Die Gründe für die Eigenbedarfskündigung müssen auch dann angegeben werden, wenn diese zuvor mündlich mitgeteilt worden sind. Das ist eine häufige Fehlerquelle, dass dies oft vergessen wird.
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