Gebuchten Urlaub auch während Krankheit antreten möglich?

vom 14.07.2018, 18:19 Uhr

Herr Pechvogel hat sich vor einer Woche den Arm gebrochen und ist krank geschrieben. Nun hat er aber für nächste Woche für 3 Wochen Urlaub im Betrieb, schon vor einigen Monaten, genehmigt bekommen. Er hat auch Urlaub gebucht und wollte eigentlich am Mittwoch für 2 Wochen in Urlaub fliegen. Der Arzt meinte, dass er mindestens 6 Wochen krank geschrieben ist. Das ist also auch während seines gesamten Urlaubs.

Nun ist es ja so, dass man, wenn man im Urlaub krank geschrieben ist, den Urlaub gut geschrieben bekommt. Herr Pechvogel ist quasi bis weit in den August krank geschrieben und fliegt bis Anfang August in Urlaub. Wie muss Herr Pechvogel sich verhalten? Muss er den Urlaub absagen? Der Arzt meint, dass nichts gegen den Urlaub spricht. Er darf den Arm nur nicht belasten und muss sich erholen. Aber was kann der Arbeitgeber dagegen haben? Muss er dem Arbeitgeber sagen, dass er in Urlaub fliegt oder reicht die Krankmeldung? Oder ist die Krankmeldung mit dem Antritt des Urlaubs hinfällig?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Wenn Herr Pechvogel sich im Urlaub schont und nichts tut, was die Heilung gefährdet, darf er fahren. Der Arzt hat bereits gesagt, dass nichts gegen den Urlaub spricht. Man ist nicht verpflichtet, zu Hause zu hocken, nur weil man krank ist. Berg- oder Seeluft ist bei Atemwegserkrankungen gesund, ein Tapetenwechsel kann psychische Probleme lindern. Eine Klettertour mit gebrochenem Arm oder Skifahren mit Erkältung sind dagegen nicht drin.

» cooper75 » Beiträge: 13325 » Talkpoints: 497,57 » Auszeichnung für 13000 Beiträge


Solange der Arzt nicht gesagt hat, dass Herr Pechvogel ins Bett gehört und sich schonen muss, ist das doch vollkommen in Ordnung, wenn er den Urlaub wahrnimmt und sich dort erholt. Es sollte danach nicht schlimmer sein, einen Actionurlaub sollte man vielleicht nicht antreten, aber wieso sollte man sich mit einem gebrochenen Arm nicht auch in einem anderen Land aufhalten können? Wenn er natürlich den Arm extra belastet und nicht darauf hört, was ihm gesagt wurde, kann man ihm sicherlich auch einen Strick daraus drehen.

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» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge



Ich würde da ehrlich gesagt dem Arzt vertrauen und der sagt ja selbst, dass gegen eine Urlaubsreise nichts spricht. Der wird am besten wissen, was Herrn Pechvogel hilft und wenn Herr Pechvogel sich an die Anweisungen des Arztes hält und im Urlaub nichts tut, was die eigene Genesung hinauszögern oder gefährden könnte, sehe ich persönlich da kein Problem.

Ich würde nur keine Fotos in sozialen Netzwerken posten, wenn das der Chef oder Kollegen mitkriegen, könnte das denkbar schlecht ankommen und einen negativen Eindruck hinterlassen. Es gibt leider Menschen, die in dieser Hinsicht grenzenlos dämlich sind und dann Beweisbilder öffentlich posten und sich hinterher wundern, wenn der Chef das falsch interpretiert und dann die Kündigung ins Haus flattert.

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» Täubchen » Beiträge: 33305 » Talkpoints: -1,02 » Auszeichnung für 33000 Beiträge



Vorab muss gesagt werden das man ja nicht krank geschrieben sondern nur für arbeitsunfähig befunden wird. Das bedeutet das ich eben im Moment nicht fähig bin meine Arbeit anzutreten aber nicht unbedingt so krank bin das ich nicht einmal mehr das Haus verlassen kann. Wie ich mich in so einem Fall verhalte, und verhalten kann, kommt also vor allem darauf an welche Krankheit ich habe.

Wenn ich wegen einer Grippe arbeitsunfähig geschrieben wurde, würde ich mich hüten in den Urlaub zu fahren. Bei einem gebrochenem Bein oder einem gebrochenem Arm spricht jedoch nichts dagegen. Mit einem gebrochenem Arm kann ich zwar nicht arbeiten, aber trotzdem noch spazieren gehen oder ähnliches. Und auch einen Tag am Strand kann ich mit einem gebrochenem Arm oder Bein locker überstehen. Ich würde mich da ganz auf die Meinung des Arztes und meiner eigenen Intuition verlassen.

Wenn man also nicht bettlägrig ist kann man auch trotz einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in den Urlaub fliegen. Da kann dann auch der Arbeitgeber nichts dagegen tun. Ob man den Urlaub dann aber so Sorgenfrei genießen kann muss jeder selbst entscheiden. Mir wäre es wohl unangenehm zu wissen das mein Arbeitgeber in diesem Moment sozusagen meinen Urlaub finanziert. Schließlich werden die Urlaubstage ja wieder gut geschrieben. Ich wäre wohl so fair und würde mich erst nach dem Urlaub „krank schreiben“ lassen.

» Anijenije » Beiträge: 2730 » Talkpoints: 53,02 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


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