In welchen Fällen Verfassungsbeschwerde einlegen?
In den Medien wird zur Zeit von einem Mann berichtet, der aus Togo stammt und in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde eingelegt hat. Mit der Beschwerde soll wohl die Abschiebung des Asylsuchenden verhindert werden. Sicherlich gibt es noch andere Gründe, warum man Verfassungsbeschwerde einlegen könnte.
Wann und warum würdet ihr in Erwägung ziehen, vor Gericht Verfassungsbeschwerde einzulegen? Welcher Fall müsste eintreten, damit dies passiert? Oder käme eine Verfassungsbeschwerde für euch nie in Frage?
Ich würde mich hier gerne an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wenden, aber dazu müsste ich auch erst alle Instanzen in Österreich durchlaufen. Zum Schluss müsste ich mich per Anwalt an den Verfassungsgerichtshof wenden. Das ist mir alles zu teuer und zeitraubend und daher ziehe ich das auch nicht in Betracht.
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