Regelmäßiges Fensterputzen Bestandteil des Mietvertrags
Eine Bekannte (A) hat am Freitag den Mietvertrag für eine Einraumwohnung unterschrieben. Bestandteil des Mietvertrags ist "Fenster in der Wohnung müssen im Abstand von 3 Monaten regelmäßig gereinigt werden. Inbegriffen der Fensterrahmen". Da A die Wohnung unbedingt haben wollte, hat sie den Mietvertrag unterschrieben und denkt, dass der Vermieter das ja auch nicht unbedingt nachprüfen kann.
Ich habe noch nie gehört, dass das im Mietvertrag verankert wird. Ich putze beispielsweise sehr unregelmäßig die Fenster und ich kenne keinen der das im Mietvertrag stehen hat. Ist diese Klausel überhaupt rechtens? Kann es sein, dass man sich trotz der Unterschrift nicht daran halten muss, weil die Klausel unrechtmäßig ist? Müsst ihr laut Mietvertrag die Fenster und die Rahmen regelmäßig putzen?
Ist das denn rechtens? Wie will der Vermieter das denn überprüfen? So etwas habe ich offen gesagt noch nie gehört, dass dann die Fenster alle 3 Monate geputzt werden müssen. Mir ist nur bekannt, dass manche Vermieter halt in den Mietvertrag schreiben, dass bei Auszug eben die Fenster beispielsweise geputzt, die Wände neu gestrichen und alles gefegt sein muss. Aber von solchen Auflagen habe ich noch nie gehört, ich würde da mal bei Gelegenheit einen Anwalt fragen, ob das legitim ist.
Mir scheint es so, als hätte der Vermieter schlechte Erfahrungen gemacht und hatte möglicherweise mal einen Mieter, der die Fenster kaum geputzt hat. Dass man als Vermieter einen gepflegten Eindruck mit seiner Immobilie hinterlassen möchte, sollte klar und nachvollziehbar sein. Da frage ich mich automatisch, wo die Wohnung denn gelegen ist, dass die Fenster theoretisch so schnell verdrecken und ein Putzen viermal jährlich notwendig ist.
Oder ist die Wohnung ländlich gelegen, sodass man ansonsten befürchten muss, dass die Nachbarn lästern und man muss sich der sozialen Kontrolle vor Ort unterwerfen? Wie auch immer, ich hätte die Fenster dann geputzt, wenn ich es für notwendig erachte und nicht so oft wie der Vermieter das haben möchte.
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