Möglicherweise wurde ich geblitzt - welche Folgen?

vom 10.04.2012, 23:37 Uhr

Mir ist vorhin vielleicht etwas ganz dummes passiert. Ich war außer Orts mit dem Auto unterwegs, da ich noch 17 bin natürlich mir Begleitperson. In einer 60er-Zone bin ich ca. 70 Gefahren und nach einer Bergkuppe kam ein Blitzer. Ich habe natürlich als ich es gemerkt habe sofort gebremst. Ich habe auch nicht gesehen ob der Blitzer ausgelöst hat und ich geblitzt worden bin. Wenn ich wirklich geblitzt worden bin, was für Folgen kann es haben? Der Wagen ist auf meine Eltern zugelassen. Bekommen sie im Ernstfall die Post vom Staat oder wird mir der Führerschein weggenommen. Sonst habe ich mir im Straßenverkehr noch nie etwas zu Schulden kommen lassen.

» Techniklover » Beiträge: 394 » Talkpoints: 11,83 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Normalerweise bekommt der auf den das Auto zugelassen ist den Brief. Allerdings ist dem Bußgeldbescheid ein Foto beigefügt. Da deine Eltern dich kennen, werden sie ziemlich schnell erkennen, dass du das warst. Wenn der Blitzer dich also erwischt hat, wirst du deinen Eltern Rede und Antwort stehen müssen. An deiner Stelle würde ich die Eltern einweihen, bevor der Brief ins Haus schneit. Falls keiner kommt, ist es dann auch egal. Falls einer kommt und du hast sie nicht vorbereitet kann es passieren, dass deine Eltern zweifeln, ob sie Dir vertrauen können.

Wenn du Glück hast, hat der Kasten nicht ausgelöst. Denn selbst wenn du etwa zehn Stundenkilometer zu schnell gefahren sein solltest, zieht die Polizei von deiner Geschwindigkeit ein paar Stundenkilometer als Toleranz ab, damit der Blitzbescheid nicht so leicht anzufechten ist.

Wenn du wirklich geblitzt wurdest, und welche Konsequenzen das mit 17 Jahren hat, weiß ich leider nicht. Seit ich meine Führerschein gemacht habe, hat sich vieles geändert und ich bin da nicht auf dem neuesten Stand.

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» trüffelsucher » Beiträge: 12446 » Talkpoints: 3,92 » Auszeichnung für 12000 Beiträge


Bei 10 km/h, welche du vermutlich zu schnell gefahren bist, kommt nur ein Verwarnungsgeld. Und dieses Schreiben bekommt der Halter des Fahrzeuges. Mehr passiert nicht, sofern man das Geld auch pünktlich bezahlt. Wobei nicht unbedingt ein Brief deswegen kommen muss, da du ja noch gebremst hast. Außerdem sind die Tachos in den Autos eh so eingestellt, dass sie mehr anzeigen, als die reale Geschwindigkeit. Dazu kommt noch ein Toleranzabzug von 3 km/h, so das du effektiv vielleicht 5 km/h zu schnell unterwegs warst, wenn man von etwa 2 km/h ausgeht, welche der Tacho weniger anzeigt.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



Da passiert normalerweise nicht viel. So wie du schreibst befindest du dich mit dieser Geschwindigkeitsüberschreitung eindeutig noch im Verwarnungsbereich. Das heißt, der Halter des Fahrzeuges wird angeschrieben und ihm wird ein Verwarngeldangebot gemacht. Wenn das fristgemäß bezahlt wird dann ist die Sache erledigt, wenn nicht dann wird ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Es wird in dieser Phase also noch nicht geprüft ob der Fahrer und der Halter identisch sind.

Wenn der Halter des Autos schon so nett ist dir sein Auto zu geben dann wird er sicherlich auch die Schuld auf sich laden, es hat ja meistens keine Konsequenzen für ihn wenn du das Verwarngeld an ihn bezahlst. Leider weiß ich nicht genau was mit dir passiert wenn der Halter sich stur stellt und nicht bezahlt. Du würdest wahrscheinlich irgendwann als Fahrer ermittelt werden und ebenfalls ein Verwarngeldangebot bekommen. Wenn du es bezahlt ist das in Ordnung, wenn nicht gibt es wieder das Verfahren und hier weiß ich wirklich nicht ob sich das schädlich auf deine Probezeit auswirken kann und ob eventuell ein höheres Bußgeld oder eine Nachschulung erforderlich sind.

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» hooker » Beiträge: 7217 » Talkpoints: 50,67 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Techniklover hat geschrieben:Mir ist vorhin vielleicht etwas ganz dummes passiert.

Vielleicht dazu eine Anmerkung, welche die persönliche Deutung solcher Geschehnisse immer erleichtert: es "passiert" wirklich selten etwas. In der Regel macht man etwas, dass sich dann als "dumm" erweist. In wirklich ganz seltenen Fällen passiert einem was, ohne das man wirklich irgendwas hätte dagegen tun können. Sobald man aber aktiv am Geschehen beteiligt ist, ist man immer Teil des Ganzen und nicht ein Außenstehendes, unbeteiligtes, unschuldiges Opfer dem etwas "passiert".

Techniklover hat geschrieben:In einer 60er-Zone bin ich ca. 70 Gefahren und nach einer Bergkuppe kam ein Blitzer.

Dann ist hier schon der aktive Fehler zu sehen. So bist du bewusst und gewollt schneller als erlaubt unterwegs gewesen. Das ist kein Vorwurf, sondern der Hinweis, dass dann die möglichen Konsequenzen auch getragen werden sollten. Mehr nicht. Wer dazu nicht bereit ist oder später jammert, dass immer "einem selbst so was ungerechtes" passiert, sollte einfach sein Verhalten grundlegend ändern und schlicht einer der wenigen sein, die nach Tacho nur die erlaubten Geschwindigkeiten erreichen.

Dann ist es auch so, dass nach der Bergkuppe der Blitzer nicht "gekommen ist", sondern du wohl auf eine solche Messvorrichtung zugefahren bist. Auch hier ist die Umkehrung des aktiven Teils leider immer auch als Schuldabwehr zu verstehen, was in so einem Fall einfach falsch ist!

Techniklover hat geschrieben:Ich habe natürlich als ich es gemerkt habe sofort gebremst.

Wieso hast du das gemacht und inwieweit hast du dich versichert, dass damit niemand hinter dir gefährdet wird? In so einem Fall einer spontanen Bremsung kann es tatsächlich passieren, dass der Grundsatz "wer auffährt hat immer Schuld" tatsächlich vor Gericht aufgeweicht wird und man im Falle eines Unfalls gegen dich verwendet.

Techniklover hat geschrieben:Ich habe auch nicht gesehen ob der Blitzer ausgelöst hat und ich geblitzt worden bin.

Dann mag ich dich insofern beruhigen, als das ein "ausgelöster Blitz" definitiv nicht zu übersehen ist und man sicher nicht geblitzt wurde, wenn einem das rote Licht nicht angestrahlt hat, dass man es merkt! Jedenfalls ist es undenkbar, dass dir zwar das Kästchen aufgefallen ist und deine Konzentration auf dieses gerichtet war, du aber ein mögliches Auslösen nicht bemerkt hast. Daher hast du in dem Fall "Glück" gehabt und dürftest nicht geblitzt worden sein, wenn auch bei dem Verstoß nicht viel mehr als 15 Euro auf dich an Kosten zugekommen wären.

Techniklover hat geschrieben:Wenn ich wirklich geblitzt worden bin, was für Folgen kann es haben?

Wie geschrieben: die Folgen für dich sind zunächst mehr als überschaubar. Solange du nicht der Fahrzeughalter bist, folgt nämlich zunächst gar nichts. Der Halter würde angeschrieben werden und kann sich dazu äußern. Muss es aber nicht! Durch das Zahlen der Verwarnung erledigt sich nämlich der Vorgang und niemand wird je wieder danach fragen.

Verweigert man die Aussage (was man durchaus darf!) und bezahlt nicht, wird natürlich versucht, den Fahrer ausfindig zu machen. Das kann dann in der Form geschehen, dass die Polizei z.B. den Fahrzeughalter persönlich aufsucht, die Nachbarn mit dem Foto in der Hand befragen oder aber die Bilder der Familie an der Meldestelle abgleicht. Alles recht viel Aufwand für ein so geringfügiges Vergehen. Aus meiner Sicht spricht nichts gegen das Zahlen und das geloben von Besserung!

Techniklover hat geschrieben:Der Wagen ist auf meine Eltern zugelassen.

Auf die Eltern kann man den Wagen nicht zulassen. Bei der zuständigen Behörde muss ein Fahrzeughalter oder eine Fahrzeughalterin als Person genannt sein. Familien oder Gruppen können meines Wissens kein Auto zulassen. Und genau diese eine Person ist in solchen Fällen immer die erste Ansprechpartnerin. Bei jedem Verstoß wird zunächst da nachgefragt, sofern nicht an Ort und Stelle die Personalien aufgenommen werden.

Techniklover hat geschrieben:Bekommen sie im Ernstfall die Post vom Staat

Nachdem der "Ernstfall" ja nicht eingetreten sein dürfte, passier nichts. Ansonsten kommt tatsächlich der Anhörungsbogen mit Fragen zur Person und zum Vorgang sowie einem Zahlungsvordruck. Wir bezahlt, kann der Bogen zum Altpapier. Ansonsten müssen mindestens die Fragen zur Person beantwortet werden. Zum Vorgang muss man nichts schreiben oder aber man kann den Vorgang abstreiten (was ja im Fall des Halters oder der Halterin nicht mal gelogen wäre). Wenn aber der Schuldige bekannt ist, spricht auch nichts dagegen, die Sache zu bezahlen und abzuhaken.

Techniklover hat geschrieben:oder wird mir der Führerschein weggenommen.

Dazu bedarf es wirklich wesentlich gröberer Verstöße und daher ist hier in der Richtung definitiv nichts zu befürchten.

Techniklover hat geschrieben:Sonst habe ich mir im Straßenverkehr noch nie etwas zu Schulden kommen lassen.

Vermutlich heißt das nur, dass du bisher für Verstöße noch nie zur Rechenschaft gezogen wurdest. Oder machst du ernsthaft den Versuch zu erklären, dass mit der genannten Fahrt zum ersten Mal in deinem Leben die zulässige Höchstgeschwindigkeit von dir überschritten wurde?

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Einige Aspekte sind ja bereits genannt worden. So werden deine Eltern einen Brief bekommen, wo sie den Fahrer angeben sollen und dann muss auch ein Bußgeld gezahlt werden. Da du erst 17 bist und frisch den Führerschein hast, kann es sein, dass sich deine Probezeit verlängert und du in der Zeit dann vermehrt aufpassen musst, dir nichts zu Schulden kommen zu lassen.

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» Täubchen » Beiträge: 33305 » Talkpoints: -1,02 » Auszeichnung für 33000 Beiträge


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