Kann man den Eintrittspreis bei Gewitter zurück verlangen?

vom 14.08.2010, 19:57 Uhr

Familie A. war in einem Erlebnisbad, welches nur einen Außenbereich hat. Der Eintritt für dieses Erlebnisbad war nicht gerade billig, aber die Familie A. wollte sich den Luxus einmal bieten. So hat Familie A. auch für jedes Familienmitglied eine Tageskarte gekauft.

Familie A. fuhr bei strahlendem Sonnenschein los. Auch als sie das Bad betraten schien die Sonne noch. Das sollte sich aber innerhalb kürzester Zeit ändern. Der Himmel zog zu, es blitzte und donnerte und es folgte ein richtiges Gewitter. Der Schwimmbadbetreiber forderte daraufhin alle Gäste dazu auf, die Schwimmbecken zu verlassen. Da es stark regnete, verließen die Gäste auch die Liegewiesen und stellten sich unter. Nachdem es weit über 30 Minuten in Strömen regnete, beschloss Familie A. nun heimzufahren. Selbst wenn die Schwimmbecken wieder freigegeben worden wären, wäre die Liegewiese kaum nutzbar gewesen, weil diese vom Regen total aufgeweicht gewesen wäre.

Familie A. ist es nun natürlich schade um den Tag und das quasi verlorene Geld. Denn sie haben ja an sich eine Tageskarte gekauft und waren nur maximal 2 Stunden in dem Bad. Wobei die meiste Zeit die Attraktionen aufgrund des Wetters nicht genutzt werden konnten. Kann Familie A. das Eintrittsgeld, zumindest anteilsmäßig, zurück verlangen? Oder ist das höhere Gewalt, weil sich das Wetter ja nicht beeinflussen lässt.

» LittleSister » Beiträge: 10426 » Talkpoints: -11,85 » Auszeichnung für 10000 Beiträge



Ich kann mir eigentlich auch kaum vorstellen, dass du eine Chance oder gar ein Recht hast, sodass du dein Geld zurück bekommen könntest. Das Wetter kann nun einmal niemand beeinflussen und dadurch würde ich sagen, dass eben auch das Erlebnisbad nichts dafür kann, dass das Wetter eben schlechter wird. Wäre dies wirklich so, dann würde das Erlebnisbad ja an diesem Tag gar nicht öffnen, wenn man weiß, dass das Wetter an diesem Wetter vielleicht schlechter werden kann, sodass man die Gäste aus dem Wasser bitten muss.

Das Erlebnisbad hatte ja an diesem Tag dennoch alle seine laufenden Kosten zu decken und ebenfalls war das Personal, also Bademeister usw. da, sodass diese dann eben auch bezahlt werden müssen, auch wenn eben das Wetter so schlecht wurde, dass man nicht mehr baden konnte. Man könnte dann ja genauso argumentieren, dass man nicht in das Erlebnisbad gehen muss, wenn man dem Wetterbericht entnehmen kann, dass eben ein Risiko besteht, dass das Wetter schlechter werden kann.

» BrilleWilli » Beiträge: 1779 » Talkpoints: 2,32 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Ich denke auch, dass ihr keinen Anspruch auf Rückerstattung haben dürftet. Für schlechtes Wetter kann ja nun keiner etwas. Und der Betreiber könnte genauso gut sagen, ihr hättet ja vorher mal auf den Wetterbericht schauen können. Von daher wird da auf der rechtlichen Seite wenig zu machen sein.

Aber man kann ja trotzdem mal höflich anfragen, ob es da nicht eine Möglichkeit gibt, mit der beide Seiten leben können. Vielleicht Freikarten für die Kinder oder einen reduzierten Eintritt. Vielleicht lässt der Betreiber da ja mit sich reden schon allein wegen der Kundenbindung. Lieber einmal auf ein wenig Eintritt verzichten, als die Kunden vielleicht ganz zu verlieren.

» Klehmchen » Beiträge: 5487 » Talkpoints: 1.012,67 » Auszeichnung für 5000 Beiträge



Da die Betreiber des Bads nichts für das Wetter können, kann Familie A auch nichts verlangen. Familie A hätte sich ja auch mal den Wetterbericht vorher ansehen können, dann hätte sie vielleicht gewusst das Gewitter aufziehen würde.

Wenn ich der Betreiber des Bads wäre und Familie A würde mich für das schlechte Wetter verantwortlich machen wollen, würde ich sie ganz höflich fragen ob sie denn noch alle Tassen im Schrank hätte. :D Denn für so ein Pech kann niemand was, und so Sachen wir Freikarten für die Kinder kann man auch nicht verlangen. Das ist höhere Gewalt oder kann Familie A das Wetter beeinflussen?

Benutzeravatar

» jenny7488 » Beiträge: 324 » Talkpoints: 2,24 » Auszeichnung für 100 Beiträge



jenny7488 hat geschrieben:Denn für so ein Pech kann niemand was, und so Sachen wir Freikarten für die Kinder kann man auch nicht verlangen. Das ist höhere Gewalt oder kann Familie A das Wetter beeinflussen?

Verlangen nicht, aber es soll gerade in einem Kundenorientierten Unternehmen durchaus Leute geben, die auch mal auf das eigene Recht verzichten und was gutes für die Kunden tun.

Es muss dir auch kein Händler eine Garantie auf ein Produkt geben und trotzdem machen das sehr viel um ihre Kunden zu binden. Es muss auch kein Laden Ware ohne Kassenbon umtauschen und trotzdem machen es einige Läden. Also einfach mal höflich fragen. Mehr als Nein sagen, kann der Betreiber nicht und man verliert ja damit nichts.

» Klehmchen » Beiträge: 5487 » Talkpoints: 1.012,67 » Auszeichnung für 5000 Beiträge


Das Risiko liegt bei Familie A und nicht beim Erlebnisbad. Zukunftsorientiert hin oder her. Gehe ich ins Bad will, informiere ich mich über das Wetter. Und selbst wenn es anders wird, als erwartet hat man dann eben Pech. Für kein Unternehmen ist es tragbar, das Geld in solch einem Fall zurück zu erstattet. Man sollte das als Kunde auch nicht verlangen.

Oder ist das höhere Gewalt, weil sich das Wetter ja nicht beeinflussen lässt.

Damit hast du dir deine Frage eigentlich selbst beantwortet.

Benutzeravatar

» winny2311 » Beiträge: 14930 » Talkpoints: 2,85 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


Ich kann mir nicht vorstellen, dass Familie A einen Anspruch auf eine Rückerstattung des Eintrittsgeldes hat. Ich könnte mir höchstens vorstellen, dass die Betreiber des Schwimmbades aus Kulanz einen Teil des Geldes erstatten - eben um die Besucher nicht als Kunden zu verlieren. Verpflichtet ist diese Firma dazu aber sicher nicht.

Ich kann verstehen, dass Familie A nicht begeistert ist von diesem frustrierenden Tag im Erlebnisbad. Allerdings muss man eben immer damit rechnen, dass das Wetter umschlägt. Gerade wenn man sich in einem Freibad aufhält, muss man einkalkulieren, dass unter Umständen ein Gewitter aufzieht und man dann das Wasser verlassen muss. Vielleicht sollte man vor dem Besuch eines solchen Schwimmbads einen Blick auf die Wettervorhersage werfen. Damit ist man nicht vor allen Eventualitäten gefeit, ist in den meisten Fällen aber ausreichend vorgewarnt.

Freibäder, auch solche mit Erlebnisbad-Charakter, bieten nun einmal nicht den gleichen Schutz vor Unwetter wie Hallenbäder. Man muss einfach damit rechnen, dass man vom Wetter etwas mitbekommt und vielleicht auch Nachteile davon hat. Dass die Liegewiese nach einem Regen aufgeweicht ist, ist in meinen Augen kein Grund, um sich zu beschweren. Das Schwimmbad und seine Betreiber können nichts für das Wetter. So etwas bezeichnet man wohl als höhere Gewalt und mit dieser muss man eben rechnen. Kein Freibad wird seinen Kunden eine Schönwetter-Garantie einräumen können.

Vielleicht hätte Familie A erst einmal ein 2-Stunden-Ticket kaufen sollen, was in den meisten Erlebnisbädern, die ich kennegelernt habe, möglich ist. Dann hätte Familie A keinen Verlust gemacht. Nun bleibt Familie A wohl nichts übrig, als einfach mal beim Bad nachzufragen, obwohl ich persönlich es ziemlich blöd fände, jetzt beim Schwimmbad wegen einer Ermäßigung anzufragen. Mit Unwetter muss man rechnen und mir wäre es zu blöd, einen Rabatt zu verhandeln.

Benutzeravatar

» Cologneboy2009 » Beiträge: 14210 » Talkpoints: -1,06 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



Soweit ich weiß ist das Wetter doch höhere Gewalt und kein Unternehmen ist in diesem Fall dazu verpflichtet, Erstattungen zu leisten. Wenn es doch mal gemacht wird, ist das reine Kulanz. Nachfragen kann man als Kunde theoretisch schon, aber Anspruch darauf hat man nicht. Daher sollte man auch nicht eingeschnappt reagieren, wenn man seinen Willen als Kunde doch nicht durchgesetzt bekommt.

Benutzeravatar

» Täubchen » Beiträge: 33305 » Talkpoints: -1,02 » Auszeichnung für 33000 Beiträge


Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^