Nebenbuhler anzeigen oder nicht?
Einem Bekannten von mir ist etwas sehr gruseliges passiert. Dessen Freundin ist Pferdenärrin und hat einem älteren Mann auf dem Hof geholfen. Sie hat ihm auch nicht großartig von der Freundschaft erzählt, weil dies eben keine Rolle gespielt hat.
Nun waren alle drei mit anderen Personen unterwegs und der alte Herr hat gesehen, wie mein Bekannter seine Freundin geküsst hat. Daraufhin ist er ausgerastet und hat den Platz verlassen. Dann hat er 2 Nächte lang an beide Drohanrufe gemacht bis die Polizei eingeschaltet wurde und er eine Gefährderansprache bekam. Seither ist er lammfromm und lobt seine ehemalige "Freundin" wieder. Soll die Anzeige bei der Polizei trotzdem weiter verfolgt werden oder nicht?
Das muss man ja immer selber wissen. Wenn man sich keine Fortführung der Beziehung vorstellen kann, würde ich das Ganze schon durchziehen. Ehrlich gesagt würde ich auch nicht die Polizei einbeziehen, wenn ich es nicht durchziehen will. Das ist schon ein ganz schön großer Schritt und wenn man dann beim ersten nett sein dann wieder umkippt, ist das schon ganz schön dämlich, denn natürlich reagiert ein aggressiver Mensch so um das Ganze von sich abzuwenden. Drohanrufe gehen gar nicht und das zeigt auch ein gewisses Gewaltpotenzial, da darf er ruhig mal merken, dass das nicht geht.
Was soll denn eine "Gefährderansprache" in diesem Zusammenhang sein und wie hat diese denn ausgesehen? Drohanrufe muss man sich natürlich nicht gefallen lassen, aber ich denke mal diese Anzeige wird sich ja von selbst erledigt haben, wenn der liebestolle Nebenbuhler sich jetzt eingekriegt hat und sich ganz normal benimmt.
Dies hat die Polizei gemacht und nicht näher erläutert. Sie hat es gegenüber uns so benannt. Damit hat er eine Verwarnung bekommen und vordergründig klein beigegeben. Mehr kann ich dazu nicht sagen. Es ist eben nun die Frage, wie es weitergeht?
Ich würde auch annehmen, dass man durch die Polizei Auskunft bekommt und darüber aufgeklärt wird, wie die Anzeige verlaufen wird und was da eben sinnvoll ist. Ich würde da ansonsten nichts rückgängig machen oder ähnliches, wenn nicht dazu geraten wurde. Es kann ja sein, dass der Mann sein ungebührliches Verhalten wieder aufleben lässt, so bald man die Anzeige zurückgezogen hat.
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