Rechnung vom Tierarzt, wenn Operation nicht geglückt?

vom 21.02.2018, 09:01 Uhr

Wir hatten leider den traurigen Fall, dass bei uns ein Pferd vor einigen Monaten gestorben ist, weil eine Operation nicht funktioniert hat. Es war ein sehr junges Pferd, was eigentlich nur kastriert werden sollte. Dazu musste aber die Bauchdecke geöffnet werden, um einen der beiden Hoden herauszuholen, der nicht nach draußen gekommen war. Wir hatten dem Tierarzt vertraut und die Operation dauerte dementsprechend auch sehr lange. Irgendwann hörte das Herz des Tieres auf zu schlagen und wir konnten nichts mehr machen.

Wir sind nun gespannt auf die Rechnung, weil der Tierarzt sich sehr sicher gewesen ist und auch nicht von einem Risiko gesprochen hatte. Er hat sich im Anschluss oft entschuldigt, aber dennoch sind wird gespannt, wie die Rechnung ausfallen wird. Ich fände es anständig weniger zu berechnen, da er selbst einen Fehler gemacht hat und das Pferd für uns einen großen Verlust bedeutet hat. Niemand hatte damit gerechnet, dass so etwas passieren würde. Dennoch wird es nicht günstig werden denke ich.

Denkt ihr, dass Tierärzte dann trotzdem den vollen Betrag ansetzen? Was fändet ihr an dieser Stelle angemessen? Sind Tierärzte bei missglückten Operationen versichert?

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» Finja18 » Beiträge: 1296 » Talkpoints: 61,63 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Finja18 hat geschrieben:Wir sind nun gespannt auf die Rechnung, weil der Tierarzt sich sehr sicher gewesen ist und auch nicht von einem Risiko gesprochen hatte

Tut mir Leid, aber wie naiv bist du eigentlich? Du klingst eher wie ein naiver und unerfahrener Teenager. Absolut jede Operation ist mit einem Risiko verbunden, jede. Meinst du nur, weil der Tierarzt nicht explizit darüber gesprochen hat, existiert kein Risiko oder was? So dumm kann doch kein Mensch sein. Mir erschließt sich auch nicht, warum der Tierarzt weniger Geld berechnen sollte. Die Materialien, das Personal und dergleichen sind ja trotzdem verwendet worden.

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» Täubchen » Beiträge: 33305 » Talkpoints: -1,02 » Auszeichnung für 33000 Beiträge


Ein Tierarzt schuldet Leistung und nicht Erfolg! Und wenn man die Höhe der Rechnung an den Erfolg koppelt, dann tut man halt manche Dinge nicht mehr. Wenn ein Hundebesitzer nach einer Beißerei mit fünf Pfund Mett mit Puls im Notdienst aufschlägt und will das alles getan wird, obwohl es kaum Chancen gibt, soll der dann kaum etwas bezahlen, wenn es erwartungsgemäß in die Hose geht? Eine Praxis ist ein Unternehmen und nicht die Wohlfahrt!

» cooper75 » Beiträge: 13326 » Talkpoints: 497,93 » Auszeichnung für 13000 Beiträge



Ich fürchte hier auch fast, dass es keinen Rabatt gibt, wenn der Patient dann doch alle Viere von sich streckt. So schade es ist: Wie schon anschaulich vermittelt, sind die Kosten ja die gleichen, ob eine Operation gelingt oder nicht, und ein Risiko gibt es ja immer. Als menschlicher Patient wird man auch darüber aufgeklärt, dass es sein könnte, dass man nicht mehr aufwacht, und bei Tieren kann ebenso gut etwas schiefgehen. Traurig, aber wahr.

Und ich glaube auch nicht, dass der Spielraum bei der Tierarztrechnung so groß ist, dass man anstandshalber weniger verlangen kann, wenn ein Tier auf dem OP-Tisch bleibt. Oder keine Ahnung, wie das bei Pferden funktioniert. Selbst Einschläfern kostet Geld, und da entsteht auch durch die Leistung des Tierarztes ein noch größerer Verlust.

» Gerbera » Beiträge: 11289 » Talkpoints: 41,52 » Auszeichnung für 11000 Beiträge



Warum soll der Tierarzt Schuld sein? Jeder weiß, dass eine Narkose ein Risiko ist und gerade bei Pferden ist das Risiko sehr groß, dass der Kreislauf absackt und das Herz aufhört zu schlagen. Das muss einem bewusst sein und die Operation war ja kein Honigschlecken, wenn der Bauch eröffnet werden musste. Die Rechnung kann er also gar nicht geringer machen, weil auch Tierärzte sich an die Gebührenordnung halten muss und nicht sagen kann, dass man einen Rabatt bekommt, weil das Tier gestorben ist.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


Wenn der Tierarzt grob fahrlässig gehandelt hat dann muss der Besitzer die OP-Kosten nicht tragen. Diese Fahrlässigkeit müsst ihr aber nachweisen. Wenn er anscheinend zugegeben hat, dass er einen Fehler gemacht hat dann sollte er also keine Rechnung schicken.

Mir ist einmal ein Meerschweinchen beim Tierarzt nach einer Tumor-OP gestorben. Es war eigentlich gut aus der Narkose erwacht, hatte auch schon wieder gefressen, fiel dann wohl aber einfach tot um. Den Tierarzt traf also keine Schuld und er hatte ja schon die volle Arbeit gemacht. Dennoch musste ich nichts bezahlen, ich war zu der Zeit allerdings auch Stammkundin.

» Sternenbande » Beiträge: 1860 » Talkpoints: 70,16 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Mit einer weniger hohen Rechnung solltest du nicht rechnen. Der Tierarzt wird ja nach seiner Arbeit bezahlt, egal ob diese nun erfolgreich war oder das Tier verstorben ist. Man weiß doch eigentlich, dass jeder Operation Risiken hat und auch gerade die Narkose. Schief gehen kann doch immer was, selbst wenn das Tier vorher als noch so gesund galt. Ich frage mich wie du drauf kommst, dass der Tierarzt die Schuld am Tod des Pferdes trägt.

Mich wundert es, dass ihr vorher keine Unterlagen unterschreiben musstet, in der ihr erklärt, dass ihr mit der Operation und den möglichen Folgen einverstanden seid und darüber Bescheid wisst. Bei meinen Tieren musste ich das immer unterzeichnen, bevor die Operation dann durchgeführt wurde. Ich habe schon einige Tiere gehabt, bei denen eine Operation keinen Erfolg brachte und da hab ich nie einen Rabatt oder sonstige Preisnachlässe bekommen, auch wenn ich Stammkundin war. Immerhin muss der Tierarzt das Material, die Medikamente und auch die Arbeitszeit rechnen.

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» Nelchen » Beiträge: 32238 » Talkpoints: -0,25 » Auszeichnung für 32000 Beiträge



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