Ist es Notwehr, wenn man zuvor provoziert worden ist?
Es kommt ja durchaus vor, dass man sich zum Beispiel bedroht fühlt und dann aus Notwehr handeln muss. Das kann sein, weil man ansonsten beispielsweise vielleicht überfallen und angegriffen wird.
Aber kann man überhaupt noch von Notwehr sprechen, wenn man vorher entsprechend provoziert worden ist? Wie ist das die rechtliche Lage in Deutschland? Wie würdet ihr den Begriff "Notwehr" in diesem Kontext definieren? Oder ist es gar keine Notwehr mehr nach einer Provokation?
Wenn mich jetzt jemand ein Idiot nennt oder mich beschimpft und ich ihm dann eins auf die Nase gebe muss ich dafür bestraft werden, denn ich bin dann in dem Moment körperlich geworden und nicht die Person, die den Mist gesagt hat. Man muss einfach ordentlich miteinander umgehen und so kann man sich nicht von jeden provozieren lassen und sich dann auf Notwehr herausreden.
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