Kann man zu DNA-Massentest gezwungen werden?
Vor fast 20 Jahren ist der elfjährige Nicky im Grenzgebiet bei Aachen ermordet worden. Nun haben die Ermittler beschlossen, eine DNA-Massenuntersuchung durchführen zu lassen. Aus diesem Grund sind rund 21.500 Männer zwischen 18 und 75 Jahren dazu aufgerufen, freiwillig eine DNA-Probe abzugeben. Man hofft so, Verwandte des Mörders zu finden, damit man so zu einer richtigen Spur gelangt.
Wie sieht es eigentlich rechtlich aus in dieser Hinsicht? Kann man theoretisch zu einer DNA-Untersuchung in diesem Kontext gezwungen werden? Oder meint ihr, dass eine Weigerung eher ausgeschlossen wird, da man sich damit nur verdächtig machen würde?
Ich könnte mir schon vorstellen, dass sich manche Menschen weigern ihre DNA abzugeben, warum auch immer. Gezwungen werden kann man da sicherlich nur, wenn eindeutige Indizien dafür sprechen, dass jemand als Täter in Frage kommt. Ansonsten wird das schon freiwillig sein. Ich denke, die Meisten werden da auch hingehen und ihre DNA abgeben, weil sie ja zur Klärung des Falles beitragen möchten.
Theoretisch kann man nicht gezwungen werden, an einem Massengentest teilzunehmen. Nur weil man nicht teilnimmt, wird man nicht automatisch verdächtig, in unserem Land gilt die Unschuldsvermutung. Nur zu sagen, dass man von seinem Recht auf informationelle Selbstbestimmung Gebrauch macht, reicht für einen Verdacht nicht aus.
In der Praxis versuchen Staatsanwaltschaft und Gerichte natürlich, so viel Druck zu machen, dass sie eine Probe bekommen. Immerhin ist so eine Aktion sauteuer und nur nützlich, wenn möglichst viele Menschen teilnehmen. In meiner Heimatstadt hat man Verweigerer beispielsweise angeschrieben und aufgefordert ein Alibi für die Tatzeit vorzulegen. Argumentiert wurde mit Geschlecht, Alter und Wohnort.
Das Alibi, das der Betroffene in der Vernehmung angegeben hat, wurde überprüft. Sprich, die Polizei hat Nachbarn, Arbeitgeber, Freunde, etc. befragt. Konnte kein Alibi vorgebracht werden oder hat es nicht standgehalten, hat die Staatsanwaltschaft einen Beschluss über die Anordnung einer körperlichen Untersuchung, also die Entnahme der Probe anzuordnen.
Es gibt unzählige Verfahren über diese Tests. Zum freiwilligen Test kann niemand gezwungen werden. Aber aufgrund weiterer Ermittlungen kann man trotzdem gezwungen werden, das Wattestäbchen zu nehmen.
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