Bei Nebenkostenabrechnung nur Einsicht der Unterlagen?
Frau Unsicher wohnt in einer Mietwohnung und hat nun eine Nebenkostenabrechnung bekommen, mit der sie nicht klar kommt. Nun hat der Vermieter gemeint, dass sie ja ein Anrecht auf Einsicht der Unterlagen hat. Sie hat aber absolut keine Ahnung von der Materie und ist im Mieterschutzbund. Dieser hat nun die Unterlagen angefordert. Aber der Vermieter weigert sich und beruht sich darauf, dass die Mieterin ja die Unterlagen einsehen kann. Da sie aber keine Ahnung hat, nutzt das nicht viel.
Frau Unsicher hat nun der Vermieter gefragt, ob sie die Unterlagen abfotografieren kann. Da aber seine Daten auf den Unterlagen stehen, will er das auch nicht und meint, dass sie es ja per Gericht anfordern kann und sie würde dann schon sehen, dass es nicht rechtens ist, dass sie die Unterlagen bekommt.
Da Frau Unsicher angeblich 400 Euro nachzahlen muss, ist sie ziemlich verunsichert. Was soll sie machen. Der Vermieter hat ihr die Unterlagen gezeigt, mit denen sie nichts anfangen kann, weil sie einfach nichts von diesen Sachen versteht. Ist es wirklich nicht möglich, dass man Kopien bekommen kann? Unter welchen Voraussetzung bekommt man Kopien dieser Unterlagen? Was machen Menschen, die von so einem Papierkram einfach nichts verstehen? Müssen die dann Nachzahlungen einfach hinnehmen und hat nicht mal der Mieterbund die Möglichkeit die Unterlagen zu bekommen?
Grundsätzlich hat der Vermieter recht, dass er keine Kopien zur Verfügung stellen muss. Eine Einsichtnahme der entsprechenden Unterlagen ist ausreichend .
Natürlich gibt es da aber auch Ausnahmen. Wenn es dem Mieter z.B. nur mit großen Mühen möglich ist, die Räume des Vermieters aufzusuchen, weil diese sehr weit von der Wohnung entfernt liegen oder es sich um Preisgebundenen Wohnraum handelt. Ob dem so ist, weiß Frau Unsicher selbst am besten.
Wenn sie Einsicht in die Unterlagen beim Vermieter nimmt, kann dieser ihr ja gleich ihre Fragen beantworten und erklären, wie es zu der hohen Nachforderung kommt. Außerdem hat sie die Möglichkeit, eine Person ihres Vertrauens mitzunehmen.
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