Schulbesuch von der Steuer absetzen

vom 29.08.2010, 20:34 Uhr

Für alle Steuerexperten mal folgender Fall: Man hat von Januar bis August in Vollzeit gearbeitet und dann ab August eine Schule besucht um das Fachabitur nachzuholen. Also, quasi acht Monate gearbeitet und vier Monate die Schule besucht (gerechnet auf 12 Monate).

Kann man dann den Schulbesuch von der Steuer absetzen? Das müsste ja eigentlich gehen, da man ja acht Monate lang Steuern bezahlt hat. Ich habe gelesen, dass es einen Zusammenhang geben muss. Zusammenhang wäre jetzt der Kaufmännische Bereich. Würde das dann gehen? Was könnte man denn alles anrechnen?

Die Fahrtkosten zur Schule, evtl. ein neuer Laptop, Hefte, Drucker, Toner, Schreibmaterialien? Ist es zwingend notwendig für alles eine Quittung zu haben? Ich habe etwas von einer Werbungspauschale gehört. Wenn man über diesen Betrag nicht kommt, dann wird man wohl keine größere Rückzahlung erwarten können. Sehe ich das richtig?

» toria2178 » Beiträge: 121 » Talkpoints: -0,47 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Wenn du dich weiterbildest, kannst du alle Kosten, die damit zusammenhängen, von der Steuer absetzen. Also sowohl Fachliteratur, als auch Fahrtkosten, Kosten für die Unterkunft (falls du z. B. zu einem Seminar weiter weg musstest), Kosten für die Anschaffung eines neuen Computers (speziell für die Weiterbildung), Schreibmaterial, Blöcke und so weiter.

Am besten erkundigst du dich mal bei deinem Finanzamt, wie sie das gerne haben möchten. Dann bist du auch auf der sicheren Seite, dass du gleich bei der Abgabe der Steuererklärung alles richtig machst und es hier keine eventuellen Rückfragen mehr gibt.

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» Vampirin » Beiträge: 5979 » Talkpoints: 30,32 » Auszeichnung für 5000 Beiträge


Vampirin hat geschrieben:Wenn du dich weiterbildest, kannst du alle Kosten, die damit zusammenhängen, von der Steuer absetzen.

So locker würde ich das nicht unbedingt sehen, denn es muss schon ein direkter Bezug zur beruflichen Tätigkeit bestehen. Denn mit einer eventuellen Ausübung der Weiterbildung, wird sich das Finanzamt wohl nicht einlassen und diese Kosten steuerlich gelten lassen. Ob man da vorher Steuern bezahlt hat, das wird wohl ohne Belang sein. Ich würde ja dafür mal das Berufsbildungsgesetz bemühen oder wirklich vorher mal beim Finanzamt anfragen, welche Fort- und Weiterbildungskosten, denn wirklich steuerlich absetzbar sind.

» FinanzScout » Beiträge: 1059 » Talkpoints: 18,81 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



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