Büro Artikel von der Steuer absetzen

vom 10.08.2010, 22:56 Uhr

Ich würde gerne den Aufwand für mein Heimbüro im Steuerfreibetrag geltend machen. Meinen Informationen nach beläuft sich der Freibetrag auf 1.250,- Euro pro Jahr.

Muss ich dabei dann für die Büro Artikel jeweils Belege erbringen oder gilt das als Pauschale, die nicht weiter aufgeschlüsselt werden müssen? Gibt es irgendwo auch ein Verzeichnis, was genau denn alles unter die Bezeichnung Büro Artikel fällt?

» Einzelpreis » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »

Zuletzt geändert von Mod am 07.12.2017, 14:57, insgesamt 1-mal geändert. Zeige Beitragsversionen


Die Frage wäre ja zunächst, für was dein Heimbüro überhaupt da ist.

Wenn du selbständig bist und dein Hauptarbeitsplatz dein Büro zuhause ist, kannst du sowohl die Miete für den Raum (wenn es ein abschließbarer, allein als Büro genutzter Raum ist), komplett von der Steuer absetzen. Dazu zählen natürlich auch alle Mittel, die für die Erhaltung und Führung deines Unternehmens notwendig sind. Angefangen von Stiften und Papier, bis hin zu Computern, Druckern oder Notebooks. Dabei gilt jedoch die Abschreibung für Anlagegütern ab 150,00 EUR Anschaffungspreis.

Wenn dein "Hauptarbeitsplatz" ein anderer ist, du das Büro aber zwingend benötigst, gelten da andere Regeln. Ein klassisches Beispiel ist der Lehrer, der zwar in der Klasse unterrichtet aber dennoch zuhause einen Schreibtisch für Korrekturen der Klausuren und Vorbereitungen für den Unterricht benötigt.

Genaue Definitionen sind da oft schwer. Ich habe von Gerichtsurteilen gehört, bei dem ein kaufmännischer Angestellter ein bis zwei Mal im Jahr von zuhause gearbeitet hat. Da kann in letzter Instanz nur ein Gericht klären, ob dies noch als berufsnotwendiges Büro zählt und somit Steuermindend geltend gemacht werden kann. Für genaue Informationen sollte also erst der Zweck und die Notwendigkeit des Heimbüros geklärt werden.

» stifler » Beiträge: 427 » Talkpoints: 46,27 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Je nachdem welcher Tätigkeit man nachgeht, wird man schon die Kosten für Büroartikel vollständig oder zumindest teilweise steuerlich geltend machen können. Welche Voraussetzungen und welche Höchstgrenzen dafür gelten oder was als typische Büroartikel gilt, das ist hier mal vorab schon etwas beschrieben.

» FinanzScout » Beiträge: 1059 » Talkpoints: 18,81 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^