Geburtsnamen angeben müssen, wenn nicht verheiratet?
Ich habe kürzlich einen sehr interessanten Fall mitbekommen. Ein Bekannter von mir hat Migrationshintergrund und ist als Kind mit seiner Familie nach Deutschland ausgewandert. Seine Familie hatte wohl einen ziemlich komplizierten Namen. In Deutschland hat man den Nachnamen aber ändern lassen. Ursprünglich trugen alle den Nachnamen des Vaters, in Deutschland wurde aber der Nachname geändert und alle tragen jetzt den Mädchennamen der Mutter.
So kommt es eben, dass mein Bekannter eine Geburtsurkunde hat, die einen vollkommen anderen Nachnamen anzeigt. Er hat also einen anderen Geburtsnamen ohne verheiratet gewesen zu sein. In seinem Personalausweis steht aber kein Hinweis in dieser Richtung drin und er gibt auch nie irgendwelche "Geburtsnamen" an, wenn er danach gefragt wird. Müsste man in diesem Fall den Geburtsnamen immer angeben oder gilt das nur für den Fall, dass man verheiratet gewesen ist?
Ich kenne mehrere Leute, die nicht mehr ihren Geburtsnamen tragen, obwohl sie nie geheiratet haben. Das passiert doch vor allem dann, wenn beispielsweise die Mutter noch einmal heiratet und die ganze Familie den Namen des Stiefvaters annimmt.
Wenn nicht danach gefragt wird, würde ich ihn aber nicht ständig angeben. Ob danach gefragt wird, hängt weniger davon ab, ob angenommen wird, dass man verheiratet sein könnte als vielmehr von der Art des bürokratischen Akts.
Ich habe vor kurzem eine Sterbeurkunde beantragt. Da wurde auch bei jeder beteiligten Person nach Geburtsnamen gefragt. Immerhin ist eine Sterbeurkunde ein viel wichtigeres Dokument als viele andere und darf auch nur bei gewissen Verwandtschaftsverhältnissen rausgegeben werden. Beim Eröffnen eines Postfachs spielt das alles keine Rolle.
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