Unterschied zwischen "vermachen" und "vererben"?
Ich habe vor kurzem einen Artikel gelesen in dem eine Anwältin eben über Fallstricke beim Erbrecht hingewiesen hat. Es war dann auch die Rede davon, ob man sein Erbe lieber vermachen oder vererben will, aber so richtig die Unterschiede zwischen den beiden Sachen wurden nicht wirklich erklärt, sodass mir nicht ganz klar ist, was damit genau gemeint ist.
Für mich hören sich beide Begriffe her total gleich an, als wäre es kein Unterschied. Denn wenn ich etwas vermache, dann vererbe ich es doch, oder nicht? Welche Unterschiede gibt es zwischen diesen Worten und in welchem Kontext benutzt man welches? Warum ist das so?
Es gibt keinen Unterschied zwischen vermachen und vererben. Beide Begriffe bezeichnen den Vorgang des Weitergebens von Sach- oder Geldwerten an andere Personen nach dem Tod des Erblassers. Allerdings wird der Ausdruck "vermachen" auch in der Umgangssprache verwendet.
Wenn die Oma dem Enkel die Waschmaschine vermacht, dann kann das auch heißen, dass die Oma sich bester Gesundheit erfreut und nur die alte Waschmaschine an den Enkel verschenkt hat, weil sie eine neue gekauft hat oder ins Seniorenheim übersiedelt. Vermachen kann auch verschenken oder geben meinen. Vererben wird dagegen niemals anders gebraucht, da ist der "edle Spender" dann immer verstorben.
Im Erbrecht gibt es durchaus einen Unterschied zwischen vererben und vermachen, wobei das selbst in den Testamenten oft eher Auslegungssache ist, weil der Laie in der Regel den Unterschied nicht wirklich kennt und versteht.
Das Erbe ist das Gesamtvermögen des Erblassers inklusive aller Rechte und Pflichten. Der Erbe des Verstorbenen tritt mit dessen Tod die sogenannte Gesamtrechtsnachfolge des Verstorbenen an, was soviel bedeutet, dass er unmittelbar Eigentümer des Vermögens wird und sämtliche Rechte und Pflichten des Verstorbenen übernimmt.
Das Vermächtnis dagegen bezeichnet in der Regel einen oder mehrere definierte Gegenstände oder eine bestimmte Geldsumme. Im Gegensatz zum Erben wird der Vermächtnisnehmer mit dem Todesfall aber nicht Eigentümer des vermachten Gegenstandes, sondern hat lediglich einen Erfüllungsanspruch gegen den Erben.
Konkret bedeutet dies: Wenn der A den E als Alleinerben einsetzt und dem V sein Auto vermacht, dann wird der E im Falle von As Ableben der Eigentümer des gesamten Vermögens von A. E ist nun also auch Eigentümer des Autos, obwohl dieses ja V vermacht werden sollte. V seinerseits hat nun einen Anspruch auf Übertragung des Eigentums am Auto durch den E und muss die Herausgabe dessen beim E fordern.
Sicher gibt es den Unterschied zwischen dem Erbe und dem Vermächtnis. Aber vermachen und vererben als Worte sind Synonyme. Um seinen Willen in einem Testament klar zu formulieren, sollte man auf beide Verben verzichten. Da gibt es eben genau keinen ausreichend großen Unterschied oder eine klare Abgrenzung. Werden vermachen und vererben benutzt, klären in der Regel Gerichte, was eigentlich gemeint war.
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