Besteht eine generelle Heizpflicht des Vermieters?
Mietet man ein Haus, so möchte man dieses ja bestimmt im Winter auch beheizen können. Aber was wäre denn rein theoretisch, wenn die Heizung den gesamten Winter über defekt wäre? Kann da der Vermieter auch nichts für oder besteht eine generelle Heizpflicht des Vermieters? Muss sich der Vermieter dann einen Kopf machen und wie würdet ihr in solch einem Fall reagieren?
Wenn das Haus gemietet wird, kann man den Vermieter schriftlich dazu auffordern, den Mangel zu beseitigen. Hierzu muss aber eine Frist gesetzt werden, welche als realistisch anzusehen ist. Also Fristen wie innerhalb des heutigen Tages wären zu knapp bemessen und eine Frist von 4 Wochen bei Heizungsausfall zu lang.
Sollte innerhalb dieser Frist keine Instandsetzung erfolgen, kann die Miete je nach Jahreszeit drastisch gemindert werden. Das ist bei den meisten Vermietern eine wirksame Methode, damit diese ihrer Instandhaltungspflicht nachkommen.
Der Vermieter muss dafür sorgen, dass es einer Wohnung mit Heizung am Tag mindestens 20 bis 22 Grad warm ist. In der Nacht darf die Temperatur nicht unter 18 Grad fallen. Innerhalb der Heizperiode von Oktober bis einschließlich April muss die Heizung generell an sein.
Aber auch außerhalb der Heizperiode muss ein Mieter nicht frieren. Er hat das Recht auf angenehme Temperaturen in der Wohnung. Fällt die Außentemperatur an drei aufeinanderfolgenden Tagen unter 12 Grad Celsius, dann muss der Vermieter die Heizung auch mitten im Sommer anwerfen.
Daher hat der Vermieter auch dafür zu sorgen, dass die Heizungsanlage funktioniert. Ansonsten geht man den Weg den knuddeltyp vorgeschlagen hat und kürzt die Miete. Im Winter sind da bis zu 100 Prozent Kürzung drin, das schmerzt dann auch beim Vermieter und er wird sich regen.
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