Wird Schmerzensgeld beim Amt für ALG 2 angerechnet?
A hat eine Knieoperation hinter sich. Aber er vermutet einen Kunstfehler, weil die Heilung einfach nicht eintreten will. Nun bezieht A Arbeitslosengeld 2 und fragt sich, was passiert, wenn A wirklich Schmerzensgeld bekommt. Wird das voll angerechnet? Würde A dann eher für das Amt kämpfen als für sich selber, weil das Amt das Schmerzensgeld einzieht oder ist Schmerzensgeld etwas für den, der die Schmerzen hatte oder noch hat?
Nein das Schmerzensgeld wird nicht angerechnet vom Amt. Person A bekommt somit die ungekürzten Leistungen vom Amt ausgezahlt. Das sogenannte Schmerzensgeld ist ja juristisch gesehen ein festgelegter Betrag und damit werden dann auch gewisse Dinge mit abgegolten. Was beispielsweise nach dem Schmerzensgeld kommt ist daher noch interessanter, denn hier muss die Person A gut aufpassen.
Hier kann sich relativ schnell die Frage der Arbeitsunfähigkeit stellen und dann muss die gesetzliche Rente beantragt werden. Auch gewisse Übergangsleistungen können dabei in Betracht kommen. Person A sollte sich auf jeden Fall erst einmal von qualifizierten Personen dazu gründlich beraten lassen.
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