Berechnet sich Pflichtteil eines Erbes nur aus Barvermögen?

vom 23.01.2015, 13:17 Uhr

Der Vater von A ist verstorben und der Vater hat ein Testament gemacht, indem er A enterbt. Nun steht A aber ein Pflichtteil zu. Der Vater hatte sehr viel Immobilien und eine Firma. Bargeld ist nicht viel auf dem Konto. Nun hat A gehört, dass sich das Pflichtteil nur aus dem Barvermögen errechnet und nicht aus dem angelegten Geld, welches er in Immobilien angelegt hat und per Testament jemand drittem vererbt hat.

Geht A nun leer aus, weil fast kein Barvermögen da ist und dieses ja auch noch mit dem Erben geteilt werden muss oder muss der Erbe alles zu Bargeld machen und dann teilen?

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» MissMarple » Beiträge: 6786 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 6000 Beiträge



Nein, es zählt der ganze Besitz des Erblassers zum Erbe. Man müsste also jeden Stuhl, Teller oder Besteck bewerten. Verkauft werden muss da auch nicht unbedingt etwas. Es wird erst mal errechnet, welchen Wert das Erbe hat und wie viel nun A zusteht. Danach muss man versuchen sich zu einigen. Da gibt es verschiedene Wege und A kann sich auch auf eine Ratenzahlung mit den anderen Erben einlassen.

Kann man sich nicht auf entsprechende Auszahlungen einigen, dann wird man wohl Juristen bemühen müssen. Allerdings wäre es hier vermutlich das bessere Geschäft, wenn alle Erben einfach als gemeinsame Besitzer eingetragen werden und die Einnahmen aus den Immobilien entsprechend aufgeteilt werden. Je nach Menge der Immobilien und deren Werte kann man sie vielleicht sogar im Ganzen auf die Erben aufteilen.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


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