Mietkaution einbehalten wollen, wegen einem Stehpinkler?
Ich habe heute einen recht lustigen Artikel in der Thüringer Allgemeinen gelesen. Dort wurde geklagt, weil ein Vermieter beim Auszug einen Teil der Mietkaution behalten wollte, weil dieser beim im Stehen pinkeln den Mamorboden versaut hätte. Durchgekommen ist er damit nicht und der Mieter hat seine komplette Kaution zurückbekommen. Würdet ihr auf die Idee kommen wegen so etwas die Mietkaution einbehalten zu wollen? Wäre das in euren Augen fair?
Durchgekommen ist er damit nicht, weil von der Wirkung auf die Fußböden noch kaum etwas bekannt ist und man diese schädigende Wirkung auf Marmorböden nicht vorhersehen konnte. Ich meine, es war ja nicht so, dass der Mieter sich gezielt sachschädigend verhalten hat.
Er wusste es einfach nur nicht besser, was man ja auch verstehen kann. Außerdem meinte der Richter, dass der Vermieter den Mieter darauf hätte hinweisen müssen, was er nicht getan hat. So gesehen hat der Vermieter selbst Schuld und ich finde das nur gerecht, dass er seine Kaution nicht einbehalten durfte.
Ich finde es nur fair, die Mietkaution wegen sowas einzubehalten, wenn man eben vorher schon über die eventuell dadurch entstehenden Schäden Bescheid wusste und den Mieter darüber aufgeklärt hat. Im Nachhinein das einfach zu beschließen finde ich total unfair.
Ich halte es auf jeden Fall für berechtigt einen Teil der Mietkaution einzubehalten da Urin extreme Schäden hinterlässt die schlimmstenfalls niemals wieder gereinigt werden können besonders wenn dies regelmäßig und über Jahre hinweg passiert ist und besonders bei einem wertvollen Marmorfußboden. Vom Geruch mal ganz zu schweigen, dies ist ein Schaden der nicht unterschätzt werden sollte.
JerryMason hat geschrieben:Ich halte es auf jeden Fall für berechtigt einen Teil der Mietkaution einzubehalten da Urin extreme Schäden hinterlässt die schlimmstenfalls niemals wieder gereinigt werden können besonders wenn dies regelmäßig und über Jahre hinweg passiert ist und besonders bei einem wertvollen Marmorfußboden. Vom Geruch mal ganz zu schweigen, dies ist ein Schaden der nicht unterschätzt werden sollte.
Ja mag sein. Aber die Richter haben das nun mal als unrechtmäßig empfunden und wenn die Justiz das schon sagt, kommt man da als Normalsterblicher nicht an. Ich bin der Meinung, dass Unwissenheit vor Strafe nicht schützen sollte, was ja auch sehr häufig praktiziert wird. Aber hier macht man seltsamerweise eine Ausnahme. Aber wenn der Richter das sagt, dann wird es schon so stimmen, wozu haben wir sonst die Justiz, wenn keiner darauf hört und eh wieder jeder macht was er will?
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