Vermieter verbietet Laubhaufen im Garten
A und B haben vor einem Jahr ein Haus mit großem Garten gemietet. Dieses Jahr wollten A und B damit anfangen auch Laubhaufen den Winter über zusammengeharkt stehen zu lassen, damit sich Tiere im Garten Schutz suchen können. Die ersten kleinen Laubhaufen hat A schon zusammengeharkt, als C, der Vermieter wohl am Garten lang spaziert ist . C wohnt 3 Häuser neben A und B und kann von Außen in den Garten von A und B einsehen.
C hat schriftlich A und B mitgeteilt, dass der Laubhaufen weg muss, da er "Ungeziefer" anlockt. Der Garten soll gepflegt sein und Laubhaufen gehören nicht dazu. A und B wollen aber einen ökologisch schönen und guten Garten haben und auch Igel und Maus ein zu Hause bieten.
Kann C denn A und B wirklich verbieten im Garten Laubhaufen über den Winter liegen zu haben? Wie können A und B argumentieren, wenn C es absolut nicht will und sich nicht überreden lässt. Kann C das überhaupt verbieten, wenn im Mietvertrag steht "Haus mit Garten"?
Diamante hat geschrieben:A und B wollen aber einen ökologisch schönen und guten Garten haben und auch Igel und Maus ein zu Hause bieten.
Das wird wohl sicherlich ein mühsames Unterfangen werden, den Vermieter davon zu überzeugen was ökologisch und auch schön ist. Wenn ich Vermieter wäre, würde ich diesen Haufen, zumindest mit der Begründung anderem Getier noch ein schönes zuhause zu bieten, mit Sicherheit auch untersagen.
Selbstverständlich muss man die Interessen gegeneinander abwägen, einerseits wünscht sich der Vermieter einen ordentlichen Garten, den er zu gegebener Zeit problemlos und ohne viel Aufräumarbeiten weitervermieten kann.
Andererseits wünschen sich die Mieter einen Garten nach ihren Vorstellungen, in diesem Fall eben einen ökologisch ansprechenden Garten mit Freiraum und passenden Lebenswelten für Tiere.
Dabei muss man auch beachten, dass der Garten vermietet ist, also vom Vermieter an die Mieter übergeben wurde. Daher hat der Vermieter nur eine beschränkte Möglichkeit, auf den Garten einzuwirken und den Mietern vorzuschreiben, was diese in dem Garten machen und vor allem was sie nicht machen können. Das ist in der Praxis immer schwierig, und besonders dann, wenn Vermieter und Mieter in einzelnen Punkten absolut entgegengesetzte Ansichten vertreten.
Solange aber keine Schäden entstehen und niemand verletzt wird, sollten aber eher die Interessen des Vermieters zurückstehen, da er ja schließlich das Grundstück aus der Hand gegeben hat und er Geld dafür kassiert, dass die Mieter es nutzen können. Wichtig ist meines Erachtens insbesondere, dass der Garten am Ende der Mietzeit in ordentlichem Zustand zurückgegeben wird.
Wenn der Vermieter das Haus mit Garten vermietet hat und im Mietvertrag keine Auflagen bezüglich des Gartens gemacht wurden, kann der Vermieter einen Laubhaufen sicherlich nicht verbieten. Eventuell sollte hier nochmals mit dem Vermieter gesprochen werden, möglichst mit Unterlagen, die zeigen, wie sich Igel hier einrichten können. Das gute Verhältnis miteinander sollte doch nicht an einem Laubhaufen scheitern.
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