Was geschäftlich von der Steuer absetzen?

vom 23.05.2009, 01:36 Uhr

Was kann man denn alles geschäftlich von der Steuer absetzen, was nicht und was besser nicht? Klar ist mir, dass vor allen Dingen alles abgesetzt werden kann was unter Betriebsausgaben fällt, aber wie sieht es zum Beispiel mit Grenzfällen aus, z. B. bei Arbeiten am Haus, welches man zum Teil auch geschäftlich (Büro) nutzt? Oder die Putzfrau die hier zum Beispiel sowohl das Haus als auch das Büro putzt? Muss man das splitten und wenn ja wie?

Was für Kosten kann man noch alles steuerlich geltend machen? Konkret ginge es mir um die steuerlichen Möglichkeiten bei Kleinunternehmen / mittelständischen Unternehmen, also keine Milliardenabschreibungen wie bei Banken :wink: - obwohl mich auch interessieren würde wie das theoretisch geht und wie die da noch Gewinne machen, aber eher am Rande.

» ZoKi » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »

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Bis auf die Putzfrau habe ich die von dir genannte Situation. Ich habe mein Büro im eigenen Haus. Und sämtliche Kosten, die dafür anfallen, wie Kreditzinsen, Strom, Heizung, Wasser und sowas, werden anteilig angerechnet.
Ich musste die Baupläne beim Steuerberater mal vorbeibringen und es wird eben jetzt nach Quadratmetern abgerechnet.

Ansonsten kannst halt alles, was für die Firma angeschafft wird, auch steuerlich geltend machen. Das geht beim Bleistift für ein paar Cent los und endet beim Auto, wenn es als Firmenwagen läuft. Nur sollte man halt nicht unbedingt den Schmuck anbringen, den die Gattin zu jeden Hochzeitstag bekommt. :wink:

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


Grundsätzlich wird anhand der Quadratmeterzahl des Hauses zwischen betrieblich und privat aufgeteilt und somit kannst auch anteilig Vorsteuer und Kosten von Reparaturen geltend machen, die das ganze Haus betreffen. Dies sind z. B. Reparaturen des Daches. Grundsätzlich gehört alles zu den Betriebsausgaben, was auch betrieblich veranlasst ist und ohne konkretes Beispiel kann man die Frage nach der Absetzbarkeit auch nicht richtig beantworten und bei höherwertigen Wirtschaftsgütern gibt es eine Abschreibung, d. h. ein PC wird nicht direkt Betriebsausgabe, sondern muss meines Wissens nach 3 Jahre lang oder länger abgeschrieben werden.

» Juri1877 » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »

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