Steuer: Muss man Einkünfte aus Online Umfragen versteuern?

vom 05.08.2009, 19:08 Uhr

Eine Freundin von mir hat keinen Nebenjob, den größten Teil des Studiums finanzieren ihre Eltern ihr, ein bißchen Taschengeld verdient sie sich durch Babysitten und Nachhilfe in der Nachbarschaft. Nun hat sie mir erzählt, dass sie durch mehrere Onlinedienste, wie Meinungsumfragen und ähnliches, pro Monat knapp 200 bis 500 Euro in Gutscheinen verdient. Ich finde die Zahlen schon einmal ziemlich riesig und kann mir kaum vorstellen, dass es sich ehrlich um solche Mengen handelt. Aber es kann ja alles möglich sein.

Nun hat sie Angst bekommen, denn jemand hat ihr gesagt, dass dies ein regelmäßiges Einkommen sei und sie dies versteuern müsste. Sie hat aber noch nie irgendetwas eingereicht, da sie auch bisher nie gearbeitet hat und hat nun Angst, dass sie Fehler gemacht hat.

Muss sie diesen Erwerb irgendwo melden? Kann ihr irgendetwas passieren? Ich kenne mich damit nicht aus, ich "verdiene" nur hier ab und an mal einen Gutschein und habe mir bisher deswegen auch noch nie Gedanken gemacht. Wäre toll, wenn mir jemand schnell helfen könnte, bisher war meine Suche nach Antwort erfolglos.

» Draca » Beiträge: 110 » Talkpoints: 0,20 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Auch hierbei gilt die typische Steuer-Regel: Der Steuerfreibetrag ist grundsätzlich frei, aber alles was darüber heraus geht muss versteuert werden.

Da es sich jedoch hier um Gutscheine handelt kann man das ganze als Schenkung behandelt, ein Gutschein lässt sich ja eher schlecht versteuern, außer es handelt sich um Überweisungen auf ein privates Konto, dann trifft ja die Regel des regelmäßigen Einkommens zu.

Wenn sie wirklich soviel Angst hat sollte sie vielleicht mal beim Finanzamt nachfragen, die können das ihr für ihren Fall genau erklären, aber anhand von Gutscheinen sollte sich nicht der Fall ereignen das sie Steuern zahlen muss. Grundsätzlich sind ja eh bis 360€ soweit ich weis Steuerfrei im Monat.

Kann ihr was passieren? Außer einer Steuernachforderung maximal nicht viel, die sollte sie dann auch auch recht schnell zahlen

» RFeuRO » Beiträge: 39 » Talkpoints: 15,14 »


Natürlich zählt auch der Wert des Gutscheines. Wenn der einen Gegenwert hat von 20€, dann sind das auch Einnahmen. Wieso sollte das anders sein? Eine regelmäßige Schenkung bei 300 - 400€? Na dann wünsch ich ihr nicht, dass das Finanzamt mal vorbeischaut.

Fraglich ist, wieviel sie insgesamt "erarbeitet" oder ob es nur die 200€ im Monat sind. Alles was über einen bestimmten Betrag geht, der erwirtschaftet wurde, muss ebenso vertseuert werden.

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» winny2311 » Beiträge: 14930 » Talkpoints: 2,85 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



Man kann einen Gutschein im Jahr von 50 Euro erhalten ohne das er als Einkommen zählt. Bekommt man nun mehrere Gutscheine im Jahr beispielsweise durch Online Umfragen oder anderer Tätigkeiten im Netz, Zählt es als Einkommen und muss auch als Einkommen behandelt werden.

Anders sieht es aus wenn man diese Tätigkeit beispielsweise für einen gemeinnützigen Verein macht. Dann zählt es nicht als Einkommen weil man es eben für einen gemeinnützigen Verein macht. Allerdings hat man ja auch dann vom erarbeiteten Gutschein nichts.

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» karlchen66 » Beiträge: 3563 » Talkpoints: 51,03 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Bis 8.000 Euro Einkommen pro Jahr ist man alleine schon vom Freibetrag her steuerfrei und normalerweise ist bei 50 Euro pro Monat mit Gutscheinen Schluss und dem stehen auch gewisse Kosten gegenüber. Deshalb würde ich mir hierum keine Sorgen machen.

» Juri1877 » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


Bei den Einnahmen aus dem Internet durch Online Umfragen handelt es sich um Einnahmen, die für das Finanzamt entscheidend sind. Es interessiert sie, ob du nun Gutscheine erhältst oder das Geld auf dein Konto oder das Paypal-Konto überwiesen wird. Würde man durch eine einmalige Aktion dies durchführen, ist es nicht relevant. Sieht man ein kontinuierliches Verhalten darin, sollte man es dem Finanzamt melden. Sie stufen einen dann mittels eines Fragebogens als Freiberufler ein. Man hat dann die Vorteile, dass man im Jahr bis zu 410 Euro steuerfrei Einnahmen aus dem Internet erzielen kann. Wenn dieser Betrag übertroffen wird, muss man ab diesem Punkt für das gesamte Geld Steuern bezahlen.

Ich kann mir nicht erklären, wie deine Freundin auf solch einen hohen Einnahmefluss kommen kann. Sie muss dann schon an sehr vielen Umfragen teilnehmen, um wirklich jeden Monat auf 200 Euro zu kommen. Ich schaffe höchstens 50 Euro.

Die Anzeige beim Finanzamt ist auch nicht so schlimm. Ich habe es erst nach vollendeten erstem Jahr gemacht, weil ich es bis dato nicht wusste. Ich habe angerufen und eine kompetente Auskunft bekommen. Der Vorteil als Freiberufler liegt dann auch darin, dass man sämtliche Kosten gegen rechnen kann. Mit dem Beantworten der Umfragen liegt es nahe, dass man Kosten wie Laptop, Internetkosten und Papier zur Abrechnung mittels Einnahmen-Überschuss-Rechnung benötigt. Dadurch kann man wie bei der normalen Einkommenssteuer die Einnahmen ähnlich der Werbekosten drücken.

Eine Beratung beim Finanzamt würde ich deiner Freundin auf jeden Fall empfehlen. Bloß nicht zum Einwohnermeldeamt gehen und ein Gewerbe anmelden, dies ist Blödsinn, außer sie schreibt Texte im Internet.

» iggiz18 » Beiträge: 3366 » Talkpoints: 4,66 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


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