Künstliche Querschnittslähmung als Strafe

vom 09.04.2013, 19:48 Uhr

In Saudi-Arabien wurde ein 24-Jähriger verurteilt, weil er einem Freund vor 10 Jahren in den Rücken geschlagen hatte, so dass dieser seit dem querschnittsgelähmt ist. Da man sich dort noch an dem "Auge um Auge, Zahn um Zahn"-Prinzip orientiert, wurde der Täter zu einer künstlichen Querschnittslähmung verurteilt, sofern er die Geldstrafe in Höhe von umgerechnet 280.000€ nicht zahlen kann.

Meiner Meinung nach eine Sauerei, jemanden so zu foltern. Und das Ganze auch nur, weil er die Geldstrafe nicht zahlen kann. Man nimmt einem Menschen mit einer derartigen Strafe jegliche Lebensfreude. Eine Strafe sollte zum Nachdenken anregen und den Menschen eines Besseren belehren bzw. ihn zu Besinnung kommen lassen. Ist das mit einer künstlichen Querschnittslähmung möglich? Erachtet ihr so etwas als eine angemessene Strafe?

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» KingTarzan » Beiträge: 722 » Talkpoints: 0,49 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Das, was hier als Strafe tituliert wird, darf nicht Strafe genannt werden. Man sollte - wie du schon sagtest - ihm die Chance geben, über seinen Fehler nachzudenken und irgendwann im Leben damit abschließen zu können. Mit solch einer Strafe wird er sein Leben lang an seine Taten denken und nie wieder ein so freies Leben führen, wie vorher auch.

» Gamer » Beiträge: 432 » Talkpoints: 2,69 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Wenn er absichtlich einem sogenannten Freund in den Rücken geschlagen hat, dann sollte man auch dementsprechend bestraft werden. Und wenn jemand dadurch Querschnittgelahmt ist, nur weil jemand seine Aggressionen nicht im Griff hat, dann ist das auch mit Geld nicht wieder gut zu machen. Was nützt einem das viele Geld, wenn der Täter weiter fröhlich herum laufen kann?

Ich bin mir nicht sicher, ob die "Auge um Auge, Zahn um Zahn"-Bestrafung gut ist und vor allem, ob man sie menschlich und moralisch vertreten kann. Aber 100% verurteilen kann ich sie auch nicht. Einem wird nur das zugefügt, was man einem anderen zugefügt hat und dann sieht man mal, wie das ist. Das setzt dann aber wirklich voraus, dass man die Tat gezielt begangen hat. Bei einem Unfall ist das etwas anderes, auch wenn man das Leben desjenigen dann genauso ruiniert hat.

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» winny2311 » Beiträge: 15008 » Talkpoints: 3,49 » Auszeichnung für 15000 Beiträge



Im Mittelalter wurden solche Strafen noch als gerecht angesehen. In einer aufgeklärten Zivilisation ist so etwas absolut überzogen. Doch finde ich es sehr seltsam das jemand von einem Schlag in den Rücken eine Lähmung davon trägt. Das muss schon mehr als ein Schlag gewesen sein.

Nichts desto trotz ist diese Art der Bestrafung abzulehnen. Einen Nutzen hat niemand davon.

» LeseratteHH » Beiträge: 12 » Talkpoints: 4,19 »



Leseratte hat mit ihrem letzten Satz eigentlich genau das ausgedrückt, was ich davon halte. Natürlich verleitet Rache und Verzweiflung einen dazu, einem Straftäter etwas Böses, vielleicht auch- wie in diesem Fall- eine der Tat gleichwertige Bestrafung zu fordern, aber wirklich weiter bringt das niemanden. Weder macht es das Opfer wieder gesund, noch bessert sich dadurch sein Zustand, der Täter und seine Familie wären nach solch einer Strafe ebenfalls zu keinem sinnvollen Leben mehr fähig.

Eine wirkliche Strafe, die der Tat angemessen und trotzdem gerecht und sinnvoll ist, wäre es doch, wenn der Täter lebenslang für sein Opfer sorgen müsste. Sei es durch Zahlung des Lebensunterhaltes oder eben durch die tatkräftige Pflege. So würden viel mehr Menschen daraus lernen, Täter und Opfer würde diese Strafe weiterbringen. Ich denke, dass die geforderte Strafe nichts mit Gerechtigkeit, sondern allein mit Rache zu tun hat. Das kann ja in den Gedanken eines Einzelnen noch fair erscheinen, ein Staat sollte sich jedoch nicht zu so etwas hinreissen lassen.

» TheDutchess » Beiträge: 537 » Talkpoints: 0,67 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Ich sehe dem eher etwas skeptisch entgegen. Natürlich hat der Betroffene eine schwere Straftat begangen und er muss natürlich auch in angemessenem Maße dafür zur Verantwortung gezogen und bestraft werden. Aber ihm das selbe Leid zuzufügen, was er seinem Opfer zugefügt hat, ist meiner Meinung nach der falsche Weg.

Wo etwas hat man vielleicht damals praktiziert aber in der heutigen Zeit ist so etwas nicht mehr angebracht. Ihm sollte ein richtiger Prozess gemacht werden, indem er dann zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wird. Zudem muss er Schadenersatz zahlen. Das Geld macht das Geschehene zwar nicht rückgängig aber es entschädigt in einer gewissen Weise. Der Betroffene würde sich wahrscheinlich wünschen, dass der Täter das gleiche Leid erfahren muss, so eine Praktik passt aber einfach nicht mehr in unsere Zeit und sollte deswegen nicht stattfinden, auch wenn dies gegen den Willen des Opfers gehen würde.

» Verdion1337 » Beiträge: 763 » Talkpoints: 7,05 » Auszeichnung für 500 Beiträge


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