Bei tödlichen Unfällen Verfahren gegen Zahlung einstellen?

vom 01.03.2013, 03:02 Uhr

Leider kommt es immer wieder in den unterschiedlichsten Bereichen zu tödlichen Unfällen oder schwersten/lebensgefährlichen Verletzungen. So etwas ist vermutlich bei den meisten Sportarten schon einmal passiert, sowie in manchen anderen Bereichen durch technische Geräte, Behandlungsfehler, Unfälle im Straßenverkehr, am Arbeitsplatz oder ähnliches.

Wenn das Unfallopfer eine Mitschuld trägt, ist es meiner Meinung nach dabei etwas anderes, als wenn jemand ohne eigenes Verschulden auf andere vertraut hat und dabei schwer oder tödlich verletzt wurde. Wenn ich mich zum Beispiel als Fensterputzer am Hochhaus nicht ordentlich sichere und deshalb passiert etwas ist es meiner Meinung nach etwas anderes, als wenn man dem Praktikanten versichert, dass der Gerüstbau sicher ist und dieser dann zusammenbricht. Ebenso macht es einen Unterschied, ob ich mir selbst einen Heißluftballon baue und damit abstürze oder ob ein solches Unglück bei einem gebuchten Heißluftballonrundflug passiert.

Wenn nun eine Mitschuld anderer in Frage kommt, so wird in aller Regel natürlich ermittelt. In manchen Fällen mag man dabei zu dem Entschluss kommen, dass es ein tragischer Unfall war und keine Fehler anderer vorliegen. Doch immer wieder gibt es auch Fälle, in denen die Ermittlungen irgendwann eingestellt werden (teilweise nach Jahren), die Hinterbliebenen von tödlich Verunglückten die Verfahrenskosten gezahlt bekommen, sowie eine größere Summe Bargeld und die Akte geschlossen wird.

Gehe ich recht in der Annahme, dass es sich dabei um ein Angebot der Beschuldigten handelt und die Hinterbliebenen sich selbst entscheiden, dieses anzunehmen? Wenn ja, dann frage ich mich, warum man so handelt? Hat man in solchen Fällen Angst, dass die wahre Ursache nie gefunden wird, fühlt man sich unter Druck gesetzt oder möchte man die ganze Sache einfach vergessen? Wobei ich mir nicht vorstellen kann, dass man als Angehöriger vergessen kann, was passiert ist! Und es erleichtert die Situation doch nicht, wenn Beschuldigte frei gesprochen werden und teilweise ihrem Gewerbe sogar weiter nachgehen oder?

Ich hätte kein Problem damit, wenn ein Lokführer nach einem schweren Unglück auch weiterhin Züge fährt, aber wenn jemand aus meinem Umfeld ums Leben gekommen wäre, weil der Lokführer zum Beispiel unter Alkoholeinfluss nicht richtig reagiert hat, sähe die ganze Sache anders aus. Und in diesem Fall würde ich auf eine Strafe bestehen und mich nicht mit ein paar tausend Euro zufrieden geben. Deshalb kann ich nicht ganz nachvollziehen, warum es immer wieder passiert, dass es anstatt zu einer Aufklärung von schweren Unfällen zu einer Zahlung kommt und der Fall damit scheinbar erledigt ist.

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» Trisa » Beiträge: 3169 » Talkpoints: 61,19 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Wenn das Unfallopfer eine Mitschuld trägt, ist es meiner Meinung nach dabei etwas anderes, als wenn jemand ohne eigenes Verschulden auf andere vertraut hat und dabei schwer oder tödlich verletzt wurde. Wenn ich mich zum Beispiel als Fensterputzer am Hochhaus nicht ordentlich sichere und deshalb passiert etwas ist es meiner Meinung nach etwas anderes, als wenn man dem Praktikanten versichert, dass der Gerüstbau sicher ist und dieser dann zusammenbricht. Ebenso macht es einen Unterschied, ob ich mir selbst einen Heißluftballon baue und damit abstürze oder ob ein solches Unglück bei einem gebuchten Heißluftballonrundflug passiert.

Das sehe ich auch so. In diesen Fällen ist jemand seiner Sicherungspflicht nicht nachgekommen und trägt dann auch irgendwie eine gewisse Schuld. Aber man muss auch unterscheiden, ob beispielsweise der Heißluftballon-Anbieter absichtlich die Wartung seiner Ballons verschlafen hat und daher bewusst ein Risiko eingegangen ist oder ob er nicht wusste, dass der Ballon Defekte hat. Das mag rechtlich anders sein, aber es gibt für mich immer einen Grad der Absicht. Gefährdet man also jemanden bewusst oder ist es eher ein tragisches Versehen, wo jemand nicht 100% aufgepasst hat, aber keinerlei Absicht dahintersteckte. Denn mal ehrlich, wer passt schon immer und überall 100%ig auf?

Auch das Beispiel mit dem Lokführer ist so ähnlich. Der einzige Fall, der mir da einfallen würde, ist, dass ein Lokführer nicht bemerkt hat, dass sich jemand auf den Gleisen befindet und losfährt. Das kann ja sein, dass er da meinetwegen unter Alkoholeinfluss stand, aber ein Lokführer kann ja mit seinem Zug nicht mal vom Gleis herunterfahren und Menschen an einer Haltestelle umfahren, er kann sich ja nur auf den Schienen bewegen und da wäre dann die Frage, warum sich denn jemand auf den Schienen aufgehalten hat. Egal, ob der Lokführer betrunken war oder nicht, es ist auch nicht erlaubt, sich auf Bahngleisen aufzuhalten und es hat auch jeder erwachsene mündige Mensch eine Verantwortung für sich selbst und muss ein wenig auf sich achten. Und wenn man weiß, dass man etwas nicht darf, dass etwas auch gefährlich ist und man es trotzdem tut, trägt man auch irgendwie selber Schuld, wenn etwas passiert. Mag sein, dass der Lokführer, wenn er nüchtern wäre, schnell genug bremsen kann, aber die eigentliche Ursache ist doch das Fehlverhalten desjenigen, der sich an einem Ort aufhält, wo er nicht sein darf.

Gehe ich recht in der Annahme, dass es sich dabei um ein Angebot der Beschuldigten handelt und die Hinterbliebenen sich selbst entscheiden, dieses anzunehmen? Wenn ja, dann frage ich mich, warum man so handelt? Hat man in solchen Fällen Angst, dass die wahre Ursache nie gefunden wird, fühlt man sich unter Druck gesetzt oder möchte man die ganze Sache einfach vergessen? Wobei ich mir nicht vorstellen kann, dass man als Angehöriger vergessen kann, was passiert ist! Und es erleichtert die Situation doch nicht, wenn Beschuldigte frei gesprochen werden und teilweise ihrem Gewerbe sogar weiter nachgehen oder?

Ich nehme an, dass es sich um eine Art Vergleich handelt, also das Einstellen der Ermittlungen gegen Geldzahlung. Die Frage wäre ja, was ansonsten passiert, also wenn keine Einstellung des Verfahrens stattfindet. Dann wird weiter ermittelt, mehr oder weniger, aber man findet vielleicht gar nichts Richtiges heraus. Und was haben denn die Angehörigen davon, wenn jemand vom Gericht zu einer Geldstrafe verurteilt wird? Denn bei Fällen, wo jemand „nur“ nicht aufgepasst hat, aber nicht absichtlich handelte, wird es ja auf diese oder eine kürzere Haftstrafe hinauslaufen. Denn bei einer Geldstrafe bekommen die Hinterbliebenen nichts von dem Geld, das geht an die Staatskasse. Klar bringt die Zahlung bei der Einstellung des Verfahrens den Verunglückten nicht zurück, aber das Geld kann dafür sorgen, dass es die Hinterbliebenen etwas leichter haben, weil beispielsweise gewisse finanzielle Sorgen dann erst einmal abgedeckt sind. Das ist bei einer Verurteilung nicht der Fall, da bekommt die Familie gar nichts, weil alles an den Staat geht.

Zudem denke ich, dass etwa ein Lokführer, der betrunken gefahren ist, von seinem Arbeitgeber gewisse Konsequenzen zu erwarten hätte und ab einem gewissen Promillewert ist ja wie bei Autofahrern eh der Führerschein weg. Der wird dann sicherlich nicht so einfach ohne Weiteres wieder einen Zug lenken dürfen, unabhängig davon, wie ein eventuelles Strafverfahren ausgeht oder ob dieses eingestellt wird.

» Zitronengras » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »

Zuletzt geändert von ten points am 01.03.2013, 09:27, insgesamt 1-mal geändert. Zeige Beitragsversionen

Zitronengras hat geschrieben:Der einzige Fall, der mir da einfallen würde, ist, dass ein Lokführer nicht bemerkt hat, dass sich jemand auf den Gleisen befindet und losfährt.

Bei so einem Fall sehe ich durchaus auch Eigenverschulden. Aber auf Schienen kann ja durchaus Schlimmeres passieren- wenn zum Beispiel Signale übersehen werden, Geschwindigkeiten nicht eingehalten werden bzw. zu spät gebremst wird.

Auch im Falle des Heißluftballons sollten zum Beispiel Wartungsintervalle so gelegt sein, dass die Sicherheit trotzdem gewährleistet ist, wenn man den Termin verpasst. Wobei auch so etwas nicht passieren dürfte. Denn gerade dort, wo es um Menschenleben geht, muss man meiner Meinung nach 100%ig aufpassen. Außerdem sollte es mindestens ein Vier-Augen-Prinzip geben, bzw. doppelte Freigabe oder eine zusätzliche Sicherheit. Es kann nicht sein, dass nur eine Person dafür verantwortlich ist im Zoo den Wildtierkäfig zu verschließen oder ähnliches. Da erwarte ich einfach, dass entweder doppelt kontrolliert wird oder es fest installierte Hindernisse gibt.

Außerdem frage ich mich, ob es nicht im Rahmen einer Verurteilung auch zu Schmerzengeldzahlungen oder ähnlichen Leistungen an die Hinterbliebenen kommen müsste? Davon gehe ich eigentlich aus.

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» Trisa » Beiträge: 3169 » Talkpoints: 61,19 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Bei solchen Vorfällen gibt es meist zwei Verfahren, die nichts miteinander zu tun haben. Das eine ist das strafrechtliche Verfahren, das von der Staatsanwaltschaft eingeleitet wird und mit dem die Hinterbliebenen des Unfalls nicht direkt etwas zu tun haben, außer als Nebenkläger. Aber sie haben keinen Einfluss auf das Urteil, indem sie beispielsweise sagen, dass sie damit einverstanden sind, dass gegen Geld das Verfahren eingestellt wird.

Das andere Verfahren, das zivilrechtliche, hat wiederum mit dem strafrechtlichen nur insoweit etwas zu tun, als dass dort die Schuld oder Unschuld festgestellt wurde. Hier geht es nicht um Freiheitsstrafen, sondern um Entschädigungsansprüche.

Diese beiden Sachen muss man auseinanderhalten. Im zivilrechtlichen Verfahren können Vergleiche geschlossen werden. Irgendwann hat man wahrscheinlich keine Lust mehr, jahrelange Prozesse zu führen und ist dann mit weniger Geld zufrieden. Aber das hat mit der Strafe im strafrechtlichen Verfahren absolut nichts zu tun.

» anlupa » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Bitte bedenkt anlupas Einwand. Das etwaige Schmerzensgeld oder Geld für einen Vergleich wird im Zivilverfahren gezahlt, nichtig Strafverfahren. Zwar kann im Strafverfahren ein Prozess gegen Zahlung eingestellt werden, das hat aber nichts direkt mit den Angehörigen zu tun.

Trisa hat geschrieben:Außerdem frage ich mich, ob es nicht im Rahmen einer Verurteilung auch zu Schmerzengeldzahlungen oder ähnlichen Leistungen an die Hinterbliebenen kommen müsste? Davon gehe ich eigentlich aus.

Dafür müssten die Hinterbliebenen ein Zivilverfahren anstreben und Schmerzensgeld oder Ähnliches fordern. Es gibt beispielsweise auch die Möglichkeit, dass jemand, der einen alleinverdienenden Familienvater tot fährt, letzten Endes dann lebenslang an die Hinterbliebene Familie zahlen muss um die finanzielle Situation auszugleichen, weil die Hausfrau alleine nicht im Stande ist, dies abzufangen. Also ja, letztlich gibt es sowas wie Schmerzensgeld an Hinterbliebene. Dies ist aber völlig unabhängig vom Strafverfahren und einer Verurteilung.

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» CCB86 » Beiträge: 2025 » Talkpoints: 2,88 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


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