Steuererklärung beim Finanzamt eingeworfen - nicht angekomme

vom 25.10.2011, 17:29 Uhr

Person A hat seine Steuererklärung fristgerecht gemacht, und diese bei seinem Finanzamt direkt in den Postkasten geworfen. Da eine Steuererklärung immer einige Zeit in Anspruch nimmt, hat sich Person A auch nicht gewundert bislang nichts vom Finanzamt gehört zu haben. Nun fand Person A letzte Woche in seinem Postkasten eine Mitteilung vom Finanzamt, die ihn daran erinnert, dass die Steuererklärung noch nicht abgegeben worden ist, und nachträglich eingereichte Steuerunterlagen nicht mehr berücksichtigt werden können. Auch wurde darauf verwiesen, dass im Falle einer Nichtabgabe Sanktionen wie ein Bußgeld drohen können.

Wie gesagt, hat Person A die Steuererklärung bereits im April bei seinem Finanzamt eingeworfen, hat darüber allerdings keinen Nachweis, da die Steuererklärung in Papierform abgegeben worden ist und da das Finanzamt nur wenige Straßen vom Wohnort von Person A weg ist, auch direkt in den Briefkasten dort eingeworfen und somit auch keinen Nachweis in Form einer Quittung von der Post o.ä. Person A hat sich telefonisch beim Finanzamt gemeldet, und darauf hingewiesen, dass er doch die Steuererklärung abgegeben habe und offenbar der Fehler beim Finanzamt liegt. Dort wurde Person A mitgeteilt, dass die Steuererklärung trotzdem nochmals eingereicht werden muss, jedoch nicht mehr berücksichtigt wird und wohl auch eine Sanktion zu befürchten ist.

Soweit Person A weiß, gibt es egal auf welchen Wege die Steuererklärung beim Finanzamt eingeht keinen Eingangsbeleg übersendet wird, wie sollte Person A oder jemand anderes dann wissen, dass die Steuererklärung nicht angekommen zu sein scheint, wenn man keinen entsprechenden Postquittungsbeleg hat? Kann das Finanzamt Person A nun bestrafen, oder hat Person A noch eine andere Möglichkeit unbeschadet aus der Situation heraus zu kommen?

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» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge



Hier stehen eigentlich zwei Aussagen gegen einander, denn jeder behauptet das Gegenteil der anderen Aussage. Wenn die Person A wenigstens einen glaubhaften Zeugen hätte, der beispielsweise bestätigt das eine Steuererklärung gemacht wurde, sieht es schon etwas besser aus. Obwohl ein echter Beweis ist es nicht, aber das Finanzamt kann ja eigentlich auch nicht viel machen, wenn es beispielsweise dort keine Videoüberwachung gibt. Der Briefkasten könnte ja auch unbefugt geöffnet worden sein. Ich denke hier kann nur ein Jurist bzw. Anwalt noch helfen.

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» karlchen66 » Beiträge: 3563 » Talkpoints: 51,03 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Die einzige Möglichkeit, so etwas halbwegs wasserdicht zu machen, ist mit Hilfe eines Postbeleges (etwa das Einwurfeinschreiben), durch persönliche Abgabe beim Sachbearbeiter (der ist dann Zeuge, wird einem aber wohl nichts Schriftliches aushändigen), oder durch einen Zeugen, der den Einwurf in den Briefkasten des Finanzamtes bezeugen kann und noch besser, den Inhalt des Umschlags bezeugen kann.

Ich mache das nur noch in der Kombination Online/Einwurfeinschreiben. Solltest du keinen belastbaren Zeugen haben, sieht es für dich nicht so günstig aus. Da es immer auch Ermessensspielräume gibt, ruhig und freundlich mit den Leuten reden und schön die Erklärung erneut abgeben.

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» Richtlinie2 » Beiträge: 1872 » Talkpoints: -0,63 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Da hast du wirklich schlechte Karten, aber wer geht schon mit einem Zeugen zum Briefkasten des Finanzamtes? Andererseits, wer hat schon vom Finanzamt gesehen ob du den Brief ohne Begleitung eingeworfen hast? Ich gehe auch immer davon aus dass alles seinen Gang geht, nur bei Einsprüchen frage ich grundsätzlich vor Ablauf der Widerspruchsfrist nach ob auch alles angekommen ist. Dort gibt es natürlich auch keine Eingangsbenachrichtigung.

Ich denke auch es wird daraus hinauslaufen dass du deine Unterlagen noch einmal anfertigen musst. Wobei ich es mir schwierig vorstelle noch einmal alle Unterlagen zu bekommen. Wenn ich von mir ausgehe dann halte ich meinen Kopieraufwand so niedrig wie möglich und reiche alle Quittungen, Rechnungen und Beitragszahlungen als Original ein. Das ist dann immer ein dicker Ordner, die kann man zum größten Teil auch nicht noch einmal besorgen. Ich kann dir nur empfehlen das Gespräch mit einem Sachbearbeiter zu suchen und ohne große Vorwürfe die Angelegenheit besprechen. Manche Finanzbeamten sind sogar ganz nett wenn man ihnen direkt in die Augen schaut, da fällt es einfach leichter das ganze Ermessen auszuschöpfen. Ich würde auch versuchen zu vereinbaren eventuell auf die ganze Wiederbeschaffung der Rechnungen zu verzichten weil sich zum Vorjahr nicht viel verändert hat und eventuell eine eidesstattliche Versicherung anbieten. Vielleicht hast du ja Glück, ich denke das Finanzamt weiß auch aus ihrer Erfahrung dass regelmäßig Unterlagen verschwinden können.

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» hooker » Beiträge: 7217 » Talkpoints: 50,67 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Zunächst sollte vielleicht gesagt werden, dass kaum ein Bußgeld drohen wird. Vielmehr ist die schärfste Waffe hier eine Steuerschätzung, welche eben eher ungünstig für den Steuerzahler sein dürfte. Ein Bußgeld selbst bringt die Steuererklärung auch nicht bei und der nächste Schritt müsste dann letztlich die Beugehaft sein. Aus meiner Sicht kaum vorstellbar.

Dann sollte auch geklärt werden, dass natürlich auch später eingereichte Steuererklärungen ihre Gültigkeit haben. Allerdings sollte Person A hier das Finanzamt über die spätere Einreichung informieren. Und das geschieht dann schriftlich und vor Ablauf der Frist (und wenn es genau an dem Tag ist, zu dem die Steuererklärung erwartet wurde) geschehen. Mir ist keine Begründung des Finanzamts bekannt, mit der einer Anfrage nach "Fristverlängerung" nicht nachzukommen wäre. Das Finanzamt sollte schließlich nicht seine Hauptaufgabe in der Schikane der Bürgerinnen und Bürger sehen.

Das jetzt die Steuererklärung zwar eingeworfen wurde, aber nicht im Posteingang gefunden wurde, ist wirklich ein seltener und (umso mehr) ärgerlicher Fall. Denn in dem Fall hat man als Steuerzahler wirklich nicht sehr viele Möglichkeiten, außer man fordert das Finanzamt auf, noch einmal die internen Postwege zu prüfen. Dazu schreibt man am besten auf, wann (in etwa das Datum sowie die Tageszeit) und in welchen Postkasten die Erklärung eingeworfen wurde. Zusätzlich beschreibt man den Umschlag (DIN A4/A3, weiß, grau oder braun, zugeklebt oder offen, mit Adressaufschrift oder ohne usw.) und tut eben was man kann, so dass hier bei der internen Poststelle nachgeforscht werden kann.

Letztlich kann man aber als Bürger nichts machen, wenn hier nichts herauskommt. Dann bleibt einem wirklich nur die Möglichkeit, die Steuererklärung im Grunde noch einmal zu machen. Ein Problem hat man dann aber mit allen Rechnungen und Nachweisen. Die sollte man dann entweder "schätzen" oder aber nach Möglichkeit noch mal besorgen. Das alles ist dann zwar ein großer Aufwand und man hat immer das Risiko, Posten zu vergessen oder mangels Nachweis nicht steuermindernd einzubringen. Aber letztlich hat man sonst wirklich keine Handhabe. Nebenbei hätte man dann auch gelernt, dass man von den Quittungen Kopien macht und auch die Steuererklärung in Kopie bei sich behält!

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Hatte den Fall gerade selbst, mit der Variante, dass ich die Erklärung mit Elster abgegeben hatte und die Belege mit der Post und unterschriebenem Begleitschreiben hinterhergeschickt hatte. Für die Ablage des Schreibens hatte ich auch einen Beleg, nur war es kein Einschreiben. War dann wie vor den Kopf gestoßen, als das Finanzamt mich Ende September schriftlich an die Abgabe der Steuererklärung erinnert hatte.

Zum Glück hatte ich sämtliche Belege und alles andere kopiert, habe die Erklärung dann nochmals ausgedruckt und zusammen mit Kopien der Kopien der Belege zugesandt, diesmal per Einschreiben. Der Sachbearbeiter hatte mir auch telefonisch mitgeteilt ,dass die elektronische Erklärung vorgelegen hat nur eben die erforderlichen Unterschriften nicht. Nach dieser Erfahrung kann ich jedem nur raten, Kopien der Belege anzufertigen.

» Rob37 » Beiträge: 64 » Talkpoints: 33,52 »


Um nachzuweisen, dass deine Steuererklärung im Umschlag war, könntest Du einen Belegbrief schicken. Da kann dann keiner mehr behaupten, es sei nicht angekommen. Alles ist dort fein säuberlich dokumentiert. Nicht nur der Inhalt, sondern auch der Zeitpunkt.

» Belegbrief » Beiträge: 7 » Talkpoints: 1,56 »



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