Urheberrecht bei Markennamen in Nicknames

vom 26.02.2013, 21:30 Uhr

Eine Freundin hatte damals einmal eine längere Auseinandersetzung mit einem Forenbetreiber. Sie meldete sich mit einem Nickname an und bekam kurz darauf eine Nachricht, dass man ihren Nickname so nicht akzeptieren könne, da es sich um eine Markenrechtsverletzung handelt. Der Betreiber befürchtete rechtliche Konsequenzen seitens des betreffenden Unternehmens. Nach einem längerem Hin und Her einigte man sich dann darauf, dass sie den Namen in Verbindung mit einem weiterem Zeichen, also einer Zahl oder einem Sonderzeichen nutzen dürfe.

Ist es wirklich so, dass Nicknames markenrechtlich relevant sein können? Richtet sich die etwaige Klage dann immer nur gegen Betreiber? Oder kann man auch selbst belangt werden, wenn man sich zum Beispiel Marlboro nennt? Spielt das Unternehmen dabei eine Rolle? Also könnte theoretisch jedes Unternehmen klagen, wenn irgendjemand den Namen im Nickname verwendet? Spielt es eine Rolle, ob der Nickname gegebenenfalls schon vor dem Unternehmen da war?

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» Trisa » Beiträge: 3169 » Talkpoints: 61,19 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Das Markenrecht im Internet ist eine umfangreiche Sache. Hier wird man als User wohl kaum belangt werden, wenn man den falschen Nicknamen verwendet. Als Betreiber kann man dann schon eher belangt werden, weil man damit in der sogenannten Störerhaftung ist. Das Nicknamen zu einer Abmahnung führen habe ich bisher nicht gehört, auch wenn sich einer Marlborohersteller nennen würde, kann ich mir kaum vorstellen, und hab ich in meinem Alltag als Blogger auch noch nie gehört.

Was aber auf jeden Fall klar ist, der Betreiber eines Forums hat virtuelles Hausrecht, und kann erlauben was gesetzlich erlaubt ist, und verbieten wozu er gerade Lust hat. Wenn derjenige nun sagt er will keine Nicknamen in denen die Buchstaben E,R,N,S,T oder L vorkommen dann hat er das bestimmt, und dann müssen die User sich dran halten.

Ich selbst bin mal von der Firma Zippo abgemahnt worden, weil ich bei E-Bay gefakte Zippos verkauft habe, und im Auktionstext deutlich geschrieben habe, das es sich nicht um ein Original Zippo handelt. Das reichte schon aus um die Markenschutzabteilung von denen auf den Plan zu rufen. OK ich musste nichts zahlen, man hat mich nur drauf hingewiesen das ich das ganze doch bitte entfernen soll...

Um auf das letzte Detail einzugehen hat man als User auf keinen Fall ein Recht darauf einen Nutzernamen einzuklagen oder sowas. Wenn jemand sich den Orbis gegeben hätte, und die neue PS4 mit dem Namen Orbis rausgekommen wäre hätte der User kein Vorrecht darauf gehabt. Hier zählt der Interessensschwerpunkt. Man kann sich ja auch keine Internetadresse sichern mit dem Titel Playstation5.de und darf damit rechnen die Adresse später für eine Million an Sony verkaufen zu können, oder sowas. Die klagen sich den Namen dann einfach ein, wegen höherem Interessenswert.

Generell würde ich sagen legt euch nicht mit großen Unternehmen an. Man kann das zwar gewinnen, aber das ist sicherlich nicht einfach, oder eine schnelle Sache, und vor allem ist sowas nicht billig, auf den Kosten bleibt man dann meist selber sitzen, es macht keinen Sinn sich wegen sowas zu streiten, das wird einfach zu teuer, vor allem wenn es absehbar gewesen wäre wie zum Beispiel: Playstation5.de, oder Bitburger-Fassbrause.de oder irgendwas in der Richtung, da muss man einfach damit rechnen das daß in die Hose geht...

» Frank The Tank » Beiträge: 350 » Talkpoints: 44,33 » Auszeichnung für 100 Beiträge


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