Paysafe- und Prepaidkarten – Kauf von Kindern

vom 09.09.2012, 15:02 Uhr

M. ist 11 Jahre alt. Er geht zu einem Kiosk und kauft Paysafe- und Prepaidkarten für mehrere hundert Euro. Er sagt im Geschäft, seine Eltern hätten ihm das erlaubt. Mit den Karten zieht M. diverse Onlinegames, telefoniert und macht halt Dinge, die man mit solchen Karten machen kann. Das Guthaben ist schnell verbraucht.

Die Eltern von M. erfahren erst später davon. Da der Junge weit über den Betrag eingekauft hat, den man im Rahmen des Taschengeldparagraphen noch durchgehen lassen würde, widersprechen sie beim Kioskhändler gegen den Kauf. Dieser weigert sich aber, den Betrag zurück zu zahlen, da die Ware ja mittlerweile quasi verbraucht ist. Wer ist nun im Recht? Die Eltern, weil sie einem nicht genehmigten Kauf widersprechen oder der Händler, da die Ware ja nicht mehr vorhanden ist?

» Fugasi » Beiträge: 1877 » Talkpoints: 1,33 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Dies ist eine Sache die man von beiden Seiten betrachten sollte. Kauft der Junge eine Paysafecard für hundert Euro oder zehn Karten für je zehn Euro? Dass der Kioskverkäufer nun beobachtet und sich wohl möglich eine Liste anlegt wie oft der Junge nun zu ihm kommt und ausrechnet wie viel Geld er im Monat bei ihm lässt, ist wohl keinem zuzumuten.

Den Taschengeldparagraphen gibt es nicht mehr, § 110 BGB besagt aber etwas ähnliches, wobei sich dieser generell auf Geldmittel bezieht, die dem beschränkt Geschäftsfähigen überlassen worden sind. Woher hat der Junge denn das Geld? Bevor die obige Frage zum Kaufverhalten nicht geklärt ist, kann man da meiner Meinung nach gar keine Antwort geben, die dem einen oder anderen Recht geben würde.

Generell ist aber so, dass wenn Kinder zwischen 7 und 18 Jahren Dinge kaufen von Geld das ihnen nicht zusteht oder ihnen nicht zur freien Verfügung überlassen worden ist, diese zurück gegeben werden können. Ist die Telefonkarte nun schon verbraucht spielt dies keine Rolle, der jeweilige Händler müsste den Eltern den Betrag erstatten. Ob dies nun bei einem Betrag von hundert Euro sinnvoll ist, muss man wohl für sich selber entscheiden, vor allem wenn der Händler sich quer stellt und man wohl möglich rechtlich gegen ihn vorgehen müsste.

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» beere » Beiträge: 1325 » Talkpoints: 0,93 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


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