Wie wird Richterrecht in Deutschland definiert?
In manchen Gerichtsverfahren ist ja die Rechtslage mitunter nicht immer ganz eindeutig geregelt, so dass ein Urteilsspruch durch den Vorsitzenden Richter per Richterrecht zu Stande kommt. Nur wie ist denn eigentlich das Richterrecht in Deutschland definiert?
Kann denn ein Richter nach rein eigenem und subjektivem Empfinden ein Strafmaß festlegen und aussprechen? Wer kennt Fälle aus der Gerichtspraxis wo Richterrecht zur Anwendung kommt oder kam?
Vorangestellt möchte ich festhalten, dass ich den bloßen Begriff des "Richterrechtes" als verfehlt erachte. Begrifflich passender ist der Begriff der Rechtsprechung. Dieser ist insbesondere im Zivilrecht maßgeblich. Grundsätzlich orientieren sich Richter (und im Übrigen natürlich auch Rechtspfleger) am Gesetz. Insoweit kommt es vor, dass das Gesetz nicht eindeutig, lückenhaft oder die Intention des Gesetzgebers nicht umfassend bekannt ist. Das Bürgerliche Gesetzbuch ist im Jahre 1900 in Kraft getreten; gerade bei Vorschriften, die noch aus dieser Zeit stammen, ist ein Forschen nach dem Regelungsgehalt verhältnismäßig schwierig.
Die Rechtsprechung fundiert in dieser Hinsicht die angewandten Normen insoweit, als dass in gleich gelagerten Problemfällen ähnliche Entscheidungen getroffen werden. Dies hat insbesondere im Hinblick auf Entscheidungen der Obergerichte hohe Bedeutung; ein Gericht wird von deren Entscheidungen nur dann abweichen, wenn es hierfür triftige Gründe hat. Es ist stets damit zu rechnen, dass die Entscheidung im Falle eines Abweichens im Rechtsmittelverfahren keinen Bestand haben könnte. An dieser Stelle sei erwähnt, dass die Rechtsprechung von übergeordneten Gerichten für die jeweiligen unteren Instanzen nicht bindend ist.
Beispiele gibt es in dieser Hinsicht sehr viele. Diese in ihrer Komplexität zu erörtern dürfte den hiesigen Rahmen jedoch bei weitem sprengen. Es ist im Übrigen selbstverständlich Sache des Richters, ein Strafmaß festzulegen. Hierbei hat er sich jedoch ausschließlich objektiv an den im Gesetz ausdrücklich vorgegebenen Wortlaut zu orientieren
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