Zugriff auf E-Mailpostfach während Abwesenheit gewähren?
Wenn ein Arbeitnehmer mal krank oder im Urlaub ist, bleibt sämtliche Arbeit oder auch Kundenkontakt liegen, sofern diese Dinge kein anderer Kollege in der Zeit übernimmt. Zu einer modernen Kommunikation gehört es für viele Arbeitnehmer dazu, per E-Mail mit Kunden und Klienten zu kommunizieren, gerade im Supportbereich, Callcenter oder im Bankenwesen ist das sehr oft üblich. Doch ist man als Arbeitnehmer verpflichtet, sein E-Mailpostfach einen seiner Kollegen zur Verfügung zu stellen und diesem Zugriff zu gewähren oder verstößt das gegen den Datenschutz und die Persönlichkeitsrechte von Kunden, Klienten und dem abwesenden Mitarbeiter?
Kundendaten sollten schon von jedem einsehbar sein, aber ich finde nicht, dass nun das Mailpostfach von jedem lesbar sein sollte. Ich kenne es so, dass man dann weitergeleitet wird oder zumindest eine Alternative genannt bekommt, an wen man sich dann wenden kann. Ich habe selber nun keinen Job, bei dem das so läuft. Ich würde mich auch als Kunde dann lieber an einen Mitarbeiter wenden als zu warten bis dann die Person wieder da ist. Da sollte man schon Hilfe anbieten und ich habe bisher auch immer einen alternativen Kollegen genannt bekommen, die Kundendaten gehören einem ja auch nicht als Mitarbeiter.
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