Wie werden Aufsichtsräte in Unternehmen ernannt?

vom 13.01.2020, 00:29 Uhr

Wie ihr sicherlich mitbekommen habt, ist der Umweltaktivistin Luisa Neubauer, ein Aufsichtsratsposten bei einer Siemens Tochterfirma angeboten worden, den sie ja aber abgelehnt hat. Das finde ich ja auch gut und richtig so, aber dieser Vorschlag gibt mir dennoch einige Rätsel auf.

Wie kann denn überhaupt ein Vorstand eines Unternehmens die Besetzung seines eigenen Kontrollgremiums festlegen? Gibt es denn da keine Wahlen zum Aufsichtsrat oder wird das tatsächlich nach eigenem Ermessen und Gutdünken festgelegt? Was habt ihr denn für eine Meinung dazu und wie habt ihr denn diese Nominierung aufgenommen?

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» mikado* » Beiträge: 3037 » Talkpoints: 1.002,67 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Wie sich ein Aufsichtsrat zusammensetzt kann man nicht einfach in ein paar Sätzen erklären. Die Mitglieder sollten aber aus den verschiedensten Bereichen kommen. Finanz, Jura, aber auch aus den verschiedenen Bereichen der Firma selbst wie zum Beispiel dem Vertrieb oder der Produktion. Es ist auch wichtig, dass der Aufsichtsrat immer kritisch und möglichst distanziert die Ziele der Firma bewertet. Wie viele im Aufsichtsrat sitzen, hängt auch von der Größe der Firma ab. Die Größe regelt auch ein wenig, welche Aufgaben der Aufsichtsrat hat bzw. ob er mitbestimmungspflichtig ist oder nur angehört wird.

Der Aufsichtsrat ist ein Organ der GmbH und ist erstmal vom Gesetz her nicht vorgeschrieben. Erst ab einer bestimmten Größe wird der Aufsichtsrat durch ein Gesetz geregelt bzw. vorgeschrieben. Bis dahin ist der Geschäftsführer für die GmbH verantwortlich, der seinerseits durch die Gesellschafterversammlung kontrolliert wird. Die magische Grenze für die Bildung eines Aufsichtsrates liegt bei 500 Arbeitnehmer und das so genannte Mitbestimmungsgesetz gilt ab einer Mitarbeiterzahl von 2000. Alles unter 500 Mitarbeitern ist dann ein freiwilliger Aufsichtsrat, der dann von den Gesellschaftern im Gesellschaftervertrag geregelt wird.

Die Größe des Aufsichtsrates hängt in erster Linie vom Stammkapital ab und kann bis zu 21 Mitglieder fassen. Diese Regelung gilt schon bei einem Stammkapital von 10 Millionen Euro. Was bei Siemens ganz klar der Fall sein sollte. Die Mitglieder müssen dann auch mit Beruf und Wohnort an das Handelsregister gemeldet werden und sogar eine Frauenquote muss im Aufsichtsrat erfüllt werden. Die Bestellung der Aufsichtsrat-Mitglieder findet bei einer Gesellschafterversammlung statt.

Dabei werden dann die Vertreter der Arbeitnehmer, der leitenden Angestellten und den Gewerkschaftsvertretern ernannt. Was die Herkunft der Mitglieder betrifft, ist mehr darin geregelt wer nicht in einem Aufsichtsrat gewählt werden kann. Das Gesetz sagt aber nichts darüber aus, dass das Aufsichtsratsmitglied unbedingt der Firma angehören muss. Ergo kann im Prinzip nahezu Jeder in den Aufsichtsrat gewählt werden, sofern die Gesellschafter ihre Zustimmung geben.

Was man allerdings mit Luisa Neubauer versucht hat, war nichts anderes als der Versuch sie zu kaufen, denn für die Arbeit im Aufsichtsrat gibt es natürlich auch eine so genannte Aufwandsentschädigung, die bei Siemens wahrscheinlich auch nicht unbedingt gering ausfällt. Dass es so ist, hat sich ja dann auch damit bestätigt, dass Siemens nach wie vor an diesem Projekt festhält.

» Kodi » Beiträge: 599 » Talkpoints: 27,19 » Auszeichnung für 500 Beiträge


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