Wie können Verträge nach Ausflugsfahrten storniert werden?
vom 15.03.2021, 14:00 Uhr
Auf einer Ausflugsfahrt kommt es sehr häufig dazu, dass Teilnehmer bei Zwischenstopps etwas kaufen, sei es ein Souvenir oder ein Gebrauchsgegenstand. Zu Hause stellt man jedoch fest, dass die Ware mangelhaft ist. Doch können solche Kaufverträge im Nachhinein storniert werden, welche Rechte haben Käufer in so einer Situation?
Verträge können nur schriftlich storniert werden. Entweder beim Veranstalter, Verkäufer und Unternehmen wo etwas erworben wurde oder auf gerichtlichen Weg. Wichtig sind Belege oder ein Kassenbon, ohne Nachweisbarkeit wird es schwer, etwas zu stornieren. Ein Betroffener muss die Möglichkeit haben, solche Verträge rückgängig machen zu können. Tür und Angelgeschäfte sind sehr oft von Natur aus nicht gültig.
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