Wer muss beschädigten Versandartikel reklamieren?

vom 13.01.2024, 23:09 Uhr

Ich habe einen Artikel über eBay als versichertes Paket verschickt und nun ist dieser aber etwas beschädigt angekommen. Wenn man jetzt beim Versanddienstleister einen Schadensanspruch geltend machen will, wer müsste oder sollte das denn machen? Der Empfänger oder der Absender? Hattet ihr schon mal solch einen Fall und wie war die Abwicklung? Normalerweise müsste es doch mit der Beweisbarkeit etwas schwierig aussehen, oder?

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» Nachbars Lumpi » Beiträge: 291 » Talkpoints: 63,72 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Wir hatten leider schon solche Fälle, wenn auch nicht über ebay. Bisher war es immer so, dass sich der Absender beim Versanddienstleister melden und den Schaden geltend machen muss. Und ja, es ist eine ganz schöne Hantiererei, da der Artikel ja beim Empfänger ist und man als Absender auch nicht immer sofort alle Infos parat hat.

Wir haben es in der Vergangenheit anders versucht, sind aber von den Versanddienstleistern immer darauf verwiesen worden, dass der Absender der Vertragspartner ist und ausschließlich mit ihm kommuniziert wird. Der Empfänger wird immer abgewiesen, es wird aufgelegt etc. Nach unserer Erfahrung hat der Empfänger keine Chance, den Schaden zu reklamieren.

» SonjaB » Beiträge: 2698 » Talkpoints: 0,98 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Beschädigte Sendungen hatte ich noch nicht, aber zweimal Probleme mit der Zustellung. Einmal ist eine Warensendung von dhl niemals angekommen, ein anderes Mal landete eine Hermessendung irgendwo im Nirgendwo eines dubiosen Paketshops, der die Ware fast postwendend wieder an mich schickte. Beide Male hatte ich als Versenderin die Schleuder mit dem ganzen Kram.

Für mich persönlich einer der Gründe, warum sich der private Onlineverkauf von Kleinzeug überhaupt nicht lohnt. Wenn etwas defekt oder gar nicht ankommt, ist man in der Bringschuld und hat den Terz mit den Versandunternehmen. Bei den Warenwerten von unter 10 Euro habe ich mich über den ganzen Ärger damals wirklich aufgeregt.

Wie man jetzt als Verkäufer, der die Ware verschickt hat, belegen soll, dass die Sachen ohne eigenes Zutun defekt beim Kunden angekommen sind, frage ich mich auch. Eigentlich ginge das ja nur mit Fotobeweisen, wo man selbst die gut verpackte Ware vor dem Versand fotografiert, während der Käufer einem ein Foto der defekten Sachen zu sendet. Sehr umständlich, das alles.

» Verbena » Beiträge: 4810 » Talkpoints: 1,97 » Auszeichnung für 4000 Beiträge



Ich kann in diesem Fall aus Erfahrung nur sagen: Das hängt davon ab. Wenn du bei einem privaten Verkäufer einen Artikel erworben hast, dann muss der Verkäufer (der Vertragspartner von dem Versanddienstleister ist) eine entsprechende Meldung ausfüllen, aber mehr auch nicht. Wenn der Versanddienstleister sich quer stellt und der Verkäufer das Paket ordnungsgemäß verpackt und verschickt hat, ist er "raus aus der Nummer", da das Risiko vom Versand bei einem Privatverkauf auf den Käufer übergeht.

Anders sieht es aber aus, wenn du bei einem gewerblichen Anbieter gekauft hast. Dann kann dieser dafür haftbar gemacht werden und muss dir dein Geld erstatten, wenn der Artikel nicht oder beschädigt bei dir ankommt, egal was am Ende beim Versanddienstleister raus kommt und ob dieser dem Verkäufer dann den Schaden erstattet oder nicht. Das ist dann nicht dein Problem, in dem Falle musst du meist nur eine schriftliche Bestätigung ausfüllen, dass das Paket eben nicht in korrektem Zustand bei dir angekommen ist und der Verkäufer übernimmt dann dann Rest.

Aber man muss hier auch sagen, dass Ausnahmen die Regel bestätigen und ich würde auch bei einem gewerblichen Verkauf, wo eigentlich der Verkäufer haftet, immer ganz genau noch mal in den AGB nachlesen, ob dazu etwas aufgeführt ist und zusätzlich immer nur mit PayPal mit Käuferschutz zahlen, da du dort zusätzlich abgesichert bist. Ansonsten kann ich dir auch empfehlen, dass du Pakete, die von außen beschädigt sind, gar nicht erst annimmst und zurück zum Verkäufer schicken lässt, lieber ein zweites Mal Versandkosten zahlen als am Ende das Problem mit beschädigter Ware zu haben.

» Hufeisen » Beiträge: 6056 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 6000 Beiträge



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