Was ist eine salvatorische Klausel im Impressum?

vom 19.03.2021, 03:27 Uhr

Wer sich die Internetseiten so anschaut, der findet sehr oft auch ein Impressum mit darin enthaltenen Daten, welche Aufschluss über den Betreiber der Webseite liefern. Doch manchmal finden sich auch seltsame Passagen wie eine sogenannte salvatorische Klausel im Impressum wieder. Was ist das konkret und wofür ist sie gut? Gehört sie überhaupt in ein Impressum?

» Nebula » Beiträge: 3041 » Talkpoints: 6,06 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Dumme Frage: Hättest Du mal ein Beispiel, wo Du eine salvatorische Klausel in einem Impressum gefunden hast? Wie sah das aus? Wie lautete die Klausel denn da genau? Ich würde mich nämlich ehrlich gesagt sehr wundern, wenn da wirklich so eine Klausel im Impressum gestanden hätte.

Eine salvatorische Klausel hat nämlich mit einem Impressum so gar nichts zu tun. Diese Klausel findet man in Verträgen oder auch in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die Bestandteil von Verträgen werden sollen. Der Name leitet sich aus dem Lateinischen ab: Salvare bedeutet retten. Eine Salvatorische Klausel ist daher eine Klausel, die den Vertrag oder die AGB retten soll, falls einige Bestandteile davon unwirksam sind oder zumindest nicht so funktionieren, wie sich die Vertragspartner das eigentlich gedacht haben.

Ohne diese Klausel wäre der gesamte Vertrag eventuell gemäß § 139 BGB nichtig, was meistens eine Partei verhindern möchte, weil ihr ansonsten ein wirtschaftlicher Nachteil entsteht. Um § 139 BGB daher auszuhebeln, wird eine salvatorische Klausel eingefügt, damit wenigstens der Rest des Vertrages noch gilt und durchgeführt wird.

Eine salvatorische Klausel sieht in etwa so aus:

„Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.“

Wie das ganze bei einem Impressum aussehen sollte, erschließt sich mir daher wirklich nicht. Ich kann ja schlecht eine falsche Angabe im Impressum heilen, indem ich sage, dass dann die richtige Angabe gelten soll. Damit würde ich ja den ganzen Sinn des Impressums aushebeln und so gut wie jegliche Vorschrift umgehen können. :lol:

» SonjaB » Beiträge: 2698 » Talkpoints: 0,98 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


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