Vermieter verbietet kletternden Weihnachtsmann am Balkon
Jedes Jahr "verschönern" mehr oder weniger Leute die Hausfassade, indem sie einen Weihnachtsmann aufhängen, der so ausschaut, als wenn er auf den Balkon klettert. Familie Kitsch macht das jedes Jahr und achten auch penibel darauf, dass er Weihnachtsmann gut befestigt ist und auch bei Sturm nicht wegfliegen kann und irgendwelche Schäden anrichtet. Auch achten sie darauf, dass die Fassade natürlich nicht geschädigt wird.
Neulich traf die Familie Kitsch den Vermieter und dieser meinte, dass er das nicht mehr möchte und dass er so einen Kitsch nicht mehr an seinem Haus sehen will. Er würde auch am liebsten Lichter am Fenster verbieten, aber das könne er ja nicht. Aber die Fassade gehört ihm. Darf der Vermieter sowas wirklich verbieten? Was spricht eurer Meinung dagegen für den Vermieter? Oder kann Familie Kitsch den Weihnachtsmann, wie jedes Jahr, aufhängen?
Jeder erhängte Weihnachtsmann weniger ist ein Gewinn für die deutsche Kulturlandschaft, aber das ist nur meine Meinung am Rande. Soweit ich weiß, und bisher stand es auch in jeder Hausordung und jedem Mietvertrag, kann der Vermieter tatsächlich über die Gestaltung der Fassade und auch des Balkons bestimmen und besagte Geschmacksverirrungen untersagen.
Ich kann mich zwar an den Wortlaut nicht mehr erinnern, aber sinngemäß hieß es immer, dass das Anbringen von äußerlich sichtbarer Deko am Balkon oder an der Fassade einer gesonderten Genehmigung bedarf oder so, ebenso wie Katzenfangnetze oder ähnliches. Das hat mich auch nie groß gestört, da mein Dekotrieb sich in Grenzen hält und ich weiß ja schließlich, dass wir in einer recht regelverliebten Gesellschaft leben. Aber ich kann nicht behaupten, mich in meinen Persönlichkeitsrechten verletzt zu fühlen, weil ich ausgerechnet die Fassade meines Wohnwürfels mit 20+ Parteien nicht verschandeln darf.
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