Sendebericht beim Fax - Beweis wie beim Einschreiben?

vom 10.07.2009, 22:38 Uhr

Hallo!

Wenn A einen Einschreibenbrief mit Unterschrift an den Vermieter schreibt, zwecks Kündigung der Wohnung. Dann gilt doch der Abschnitt, den A bei der Post erhält als Beweis, oder? Dabei kann A ja auch einen leeren Umschlag geschickt haben. Wie kann A beweisen, dass er an den Vermieter B wirklich ein Kündigungsschreiben geschickt hat. Wenn B nicht will, kann er doch behaupten, dass er einen leeren Umschlag bekommen hat.

Könnte A dann auch ein Fax an B schreiben und den Sendebericht ausdrucken? Das würde doch im Prinzip nicht mehr und auch nicht weniger beweisen, dass A die Kündigung geschrieben hat.

Viele Behörden geben sich mit einem Fax zufrieden und stellen einen sogar vor die Wahl, entweder per Einschreiben oder per Fax. So hatten wir es, als mein Mann arbeitslos war und das Arbeitsamt was von ihm wollte. Er konnte entweder die Unterlagen per Fax schicken oder Kopien per Einschreiben. Ich fand das komisch, weil ja eigentlich ein Faxgerät kein Einschreiben ersetzt. Aber ein Beweis ist ja ein Einschreibenbrief auch nicht.

Wie kann A seinem Vermieter ein Kündigungsschreiben zukommen lassen, was auch rechtlich beweisbar ist. Persönlich vorbeikommen und den Brief abgeben kann er nicht, weil der Vermieter B 200 km entfernt wohnt und A nicht einfach hinfahren kann.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Diamante hat geschrieben:Dann gilt doch der Abschnitt, den A bei der Post erhält als Beweis, oder?

Nein, das ist kein Beweis im juristischen Sinn.

Diamante hat geschrieben:Wenn B nicht will, kann er doch behaupten, dass er einen leeren Umschlag bekommen hat.

Richtig - und das wäre nicht einmal unglaubwürdig. Deswegen zählt ein Einschreiben auch überhaupt nichts, selbst wenn man es unter Zeugen macht ist das nicht ganz Hieb und stichfest, Thema Objektivität.

Diamante hat geschrieben:Könnte A dann auch ein Fax an B schreiben und den Sendebericht ausdrucken? Das würde doch im Prinzip nicht mehr und auch nicht weniger beweisen, dass A die Kündigung geschrieben hat.

Richtig, denn der Sendebericht sagt nur aus, das etwas verschickt wurde, aber nicht was. Außerdem kann man den sogar ohne größere Umstände fälschen wenn man weiß wie.

Diamante hat geschrieben:Wie kann A seinem Vermieter ein Kündigungsschreiben zukommen lassen, was auch rechtlich beweisbar ist.

100 % sicher ist nichts, normalerweise: Schreiben unter Zeugen eintüten und als Einschreiben, welches direkt dem Adressaten ausgehändigt werden muss verschicken. Objektive, unabhängige Zeugen bekommt man z. B. bei der Post, wenn man das vor dem Postbeamten macht (solang das nicht gerade der Bruder ist). Und wenn man so ein Brimborium veranstaltet, erinnern sich da die meisten dran, auch ohne zusätzlich schriftlich zu bestätigen, dass es so gemacht wurde. In der Regel reichen aber auch 2 Bekannte als Zeugen, wenn auch nicht so wasserdicht, aber wozu gibt`s zur Not die Vereidigung wenn es hart auf hart kommt ;).

Den Zeugen sollte man das Schreiben übrigens nicht nur zeigen, sondern auch lesen lassen, sonst hat man wieder das Problem: Schreiben ja, aber keine Ahnung was für eins. Ggfs. kann man die Zeugen auch auf einer Kopie unterschreiben lassen, dass sie das Original gelesen haben sowie, dass der korrekte Versand bestätigt wurde.

Was aber besser als das ganze Theater ist: Eine schriftliche Rückmeldung / Antwort vom Vermieter, die auf die Kündigung Bezug nimmt ;).

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


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