Sozialhilfe für das Kind

vom 12.06.2009, 19:39 Uhr

Hallo,

meiner Schwester geht es momentan alles andere als gut und sie ist momentan nach langjähriger Arbeitslosigkeit in die Sozialhilfe abgerutscht - oder ALG II wie es neuerdings heißt. Das Geld reicht aber hinten und vorne nicht und mein Neffe hat jetzt auch vor kurzem seine Ausbildung begonnen - auch das Geld reicht nicht wirklich aus.

Nun wollte ich mal fragen, ob man denn auch Sozialhilfe für das Kind beantragen kann damit sie mehr Geld hat oder ob das Kind zusätzlich Sozialhilfe beantragen kann um sein Auskommen zu sichern.

» Septocus » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Die entscheidende Frage wäre nun, ob dein Neffe noch bei deiner Schwester wohnt oder bereits eine eigene Wohnung hat. Wenn er bei deiner Schwester wohnt, bilden beide eine Bedarfsgemeinschaft - das heißt, dass für beide der Regelsatz herangezogen (351€ für deine Schwester und 281€ für den Neffen) und die Miet- und Heizkosten von der ARGE übernommen werden. Gleichzeitig überprüft die ARGE, ob die Bedarfsgemeinschaft Einkommen hat. Dazu würde die Ausbildungsvergütung deines Neffen gehören. Das könnte unter Umständen schon bedeuten, dass er keinen Anspruch von der ARGE mehr hat.

Sollte dein Neffe allerdings bereits in einer eigenen Wohnung leben und die Ausbildungsvergütung nicht ausreichen, gibt es unter bestimmten Voraussetzungen die sog. Berufsausbildungsbeihilfe (z.B. wenn er über 18 Jahre ist und eine eigene Wohnung bewohnt oder die Ausbildungsstelle mit HIn- und Rückfahrt mehr als 2 Stunden von der Wohnung seiner Eltern entfernt ist).

Wenn Du oder Deine Schwester der Meinung sind, dass etwas nicht in Ordnung ist oder Unterstützung braucht, dann würde ich mich an Eurer Stelle an eine Beratungsstelle wenden. In fast allen größeren Städten gibt es inzwischen auch spezielle Arbeitslosenberatungsstellen. Die sind Spezialisten und können Euch sicherlich weiterhelfen.

» Blume24 » Beiträge: 15 » Talkpoints: 5,75 »


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