Vertrag mit 17 unterschreiben: Geht das?

vom 07.06.2009, 19:51 Uhr

Hallo

Angenommen Person A ist 17 Jahre alt. Nun hat sie eine Ausbildung und ist schon im zweiten Lehrjahr. Sie wohnt in einem eigenen Haushalt, wohnt also nicht mehr bei ihren Eltern.

Da aber die Ausbildungsvergütung zu wenig ist um alle Kosten zu decken, hat sie sich entschlossen einen Nebenjob anzunehmen. Nun muss sie aber einen Arbeitsvertrag unterschreiben. Da sie aber noch nicht volljährig ist, müssen ja ihre Eltern unterschreiben. Diese sind aber der Meinung, dass sie keinen zweiten Job annehmen sollte, da sie sich auf die Ausbildung konzentrieren sollte. Ohne den Job muss sie jedoch die Wohnung aufgeben und zu ihren Eltern zurück. Dies würde sich aber als Nachteil herausstellen, da der Wohnort der Eltern zu weit vom Ausbildungsplatz entfernt ist.

Was kann man denn nun in diesem Fall machen? Person A ist ja unabhängig von ihren Eltern und lebt in einem eigenen Haushalt. Braucht A nun unbedingt die Unterschrift der Eltern oder könnte man da irgendeine Ausnahmeregelung finden? Andererseits ist A aber noch nicht volljährig.

Was meint ihr dazu? Gibt es einige unter euch die sich mit Recht auskennen?

» testfreak » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »

Zuletzt geändert von Midgaardslang am 07.06.2009, 20:20, insgesamt 2-mal geändert. Zeige Beitragsversionen


Nein, da man mit 17 nur beschränkt geschäftsfähig ist und man z. B. keine Verträge rechtskräftig unterschreiben. Diese sind bis zur Zustimmung der Eltern nur schwebend wirksam und wenn diese ihre Zustimmung verweigern eben nicht.

Heißt: Sollte A seine Eltern nicht überzeugen können hat er Pech. Das Argument, dass die Kosten nicht gedeckt werden können zählt hier nicht, hier kann A sich versuchen um BAB zu kümmern um seine finanzielle Situation abzusichern oder von seinen Eltern Unterhalt verlangen. Diesen kann A übrigens auch einfordern.

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Hallo!

Ich muss mich da Subbotnik voll anschliessen. Eine Unterschrift der Eltern ist unumgänglich.

Wenn A allerdings von zu Hause ausgezogen ist, weil die Ausbildungsstelle zu weit weg ist vom Elternhaus und die Fahrt zur Ausbildungsstelle nciht zumutbar ist, kann A vielleicht Zuschüsse vom Amt beantragen. Denn dann könnte es möglich sein, dass A auch etwas bekommt. Unterhalt wäre natürlich, wie Subbotnik sagt auch möglich. Aber da die Eltern nciht mal für einen Nebenjob unterschreiben, denke ich , dass A dann wieder zu Hause einziehen kann.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



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