Rechtsanwalt / Polizei

vom 02.06.2009, 10:21 Uhr

Hallo,

man sieht oft in Online Auktionen (z.B. bei eBay), dass Leute mit dem Anwalt drohen, falls auf ihre Artikel geboten wird, diese dann aber doch nicht gekauft werden bzw. wenn es sich um "Scherzgebote" handelt. Kommen in einem solchen Fall nicht erstmal enorme Kosten auf den betroffenen zu? Er muss doch schließlich erstmal den Anwalt bezahlen, damit dieser die entsprechenden Schritte gegen den "Scherzbieter" einleiten kann. Bekommt man die Anwaltskosten komplett erstattet, wenn der "Scherzbieter" belangt wird? Meine Überlegung wäre jetzt, einfach zur Polizei zu gehen und Anzeige zu erstatten. Ist das nicht genau so effektiv und außerdem kostenlos? Wann empfiehlt es sich, zu einem Anwalt zu gehen und wann macht es vielleicht mehr Sinn einfach zur Polizei zu gehen?

Ich kann mich daran erinnern, dass ein Freund mal etwas in einem Online Shop bestellt hat, die Ware per Überweisung im Voraus bezahlt hat, die Ware aber lange Zeit nicht ankam. Nach einem Gang zur Polizei hat sich dies allerdings geändert; die Ware kam nach zirka zwei Wochen.

Bei meiner Frage geht es weniger um Online Shops oder Auktionshäuser wie eBay sondern ehr um die Frage "Anwalt oder Polizei" an sich. Die genannten Beispiele sollen nur dazu dienen, zu verdeutlichen, was ich meine.

Ich hoffe, ich habe mich einigermaßen verständlich ausgedrückt.
Gruß hacho123

Benutzeravatar

» hacho123 » Beiträge: 144 » Talkpoints: 2,11 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Also ich denke, dasws der Gang zur Polizei, bei Problemen mit Onlinekäufen generell effektiver ist. Aber man scheut sich doch davor, gleich zur Polizei zu rennen und eine Anzeige zu machen.

Daher gehen viele dann doch lieber zum Anwalt. Tatsächlich müssen die Kosten für einen Anwalt auch vorgestreckt werden (evtl. durch die Rechtschutzversicherung), müsste dann aber auch später der „Gegner“ übernehmen. Bleibt nur noch die Frage, ob man sein Geld auch wirklich je sehen wird. Das ist immer seltener der Fall.

Wenn der „Beklagte“ jedoch erst einmal eine Anzeige wegen „Betrugs.. etc.“ im Briefkasten hat, wirkt die oft besser und ist für den Anfang ja auch kostenlos.

» Naffi » Beiträge: 948 » Talkpoints: -1,22 » Auszeichnung für 500 Beiträge


hacho123 hat geschrieben:Kommen in einem solchen Fall nicht erstmal enorme Kosten auf den betroffenen zu?

Im Grunde nicht, je nachdem worum es geht und was man unter enormen Kosten versteht. Laut Gebührenordnung kostet der Spaß je nachdem nur zwischen 70 - 200 Euro. Bei einem Streitwert von 20 Euro (Gewinngebot) vielleicht übertrieben, bei 1.000 Euro eher nicht - und manchen geht es nur ums Prinzip. Das geht u. U. auch billiger per frei ausgehandeltem Honorar - normalerweise dient das dazu, die Grenzen nach oben aufzustoßen, aber da wir in Deutschland keinen Mangel an Juristen haben unterbieten sich manche hier auch - Hauptsache Aufträge!

hacho123 hat geschrieben:Bekommt man die Anwaltskosten komplett erstattet, wenn der "Scherzbieter" belangt wird?

Diese Auslagen kann man auch einklagen, ja. Oder einfach in Rechnung stellen und hoffen dass der Gegner noch so vernünftig ist lieber eine solche Rechnung zu bezahlen als den teureren Prozess.

hacho123 hat geschrieben:Meine Überlegung wäre jetzt, einfach zur Polizei zu gehen und Anzeige zu erstatten. Ist das nicht genau so effektiv und außerdem kostenlos?

Anzeigen bei der Polizei sind an sich kostenlos - aber: hierbei, wenn der eine sich nicht an den Vertrag hält, handelt es sich um eine zivilrechtliche Sache die auf dem zivilrechtlichem Weg geklärt werden muss, nicht um etwas strafrechtliches. Deswegen ist das der Polizei fast egal bis auf ein paar Grenzfälle sowie wenn es sich z. B. um Betrug handelt usw. (was hier ja nicht der Fall wäre).

Man muss also den Schritt zum Anwalt wagen und zivilrechtliche auf die Einhaltung und Erfüllung des Vertrages pochen.

hacho123 hat geschrieben:Ich kann mich daran erinnern, dass ein Freund mal etwas in einem Online Shop bestellt hat, die Ware per Überweisung im Voraus bezahlt hat, die Ware aber lange Zeit nicht ankam. Nach einem Gang zur Polizei hat sich dies allerdings geändert; die Ware kam nach zirka zwei Wochen.

Je nachdem wie lange das gedauert hat könnte sich die Polizei hier zuständig fühlen wenn es z. B. einen Betrugsverdacht oder Verdacht auf Unterschlagung usw. handelt.

hacho123 hat geschrieben:Bei meiner Frage geht es weniger um Online Shops oder Auktionshäuser wie eBay sondern ehr um die Frage "Anwalt oder Polizei" an sich.

So pauschal wie die Frage ist so pauschal kann man das auch nur beantworten :wink::
- Zivilrecht: Anwalt
- Strafrecht: Polizei

Die ordnungsgemäße und verbindliche Erfüllung von Verträgen fällt ins Zivilrecht, außer eben es gibt Hinweise, dass eine Straftat vorliegt.

@Naffi
Wo fällt denn auf den ersten Blick die nicht pflichtgemäße Erfüllung des Vertrages unter Betrug solange hier keine weiteren Ansätze vorliegen außer: "Käufer bezahlt nicht". Unsinniges Gewäsch in Reinstform!

Benutzeravatar

» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Kommt darauf an was man erreichen will. Will man an sein Geld kommen, wird der Gang zur Polizei nicht ausreichen. Die nehmen nur die Anzeige auf und gehen der Sache nach - mehr nicht.

Ich finde diese Drohung unter dem Auktionstext überflüssig. Sowas zieht solche Idioten nur an und kaum einer, der nur zum Spaß bietet, hat sich mit seinen richtigen Daten angemeldet. Viel machen kann man da also nicht.

Ich hab selber schon Probleme mit Käufern und Verkäufern gehabt. Bei Käufern geh ich nicht so hart gegen. Ich setz eine Zahlunsfrist und wenn nichts kommt wird der Vertrag aufgelöst und der Artikel erneut verkauft. Die Provision bekommt man erstattet.

Bei Verkäufern die nicht in die Pötte kommen oder Schrott senden sieht es anders aus. Man braucht keinen Anwalt um an sein Geld zu kommen. Einfach eine erste Liefer- oder Erstattungsfrist setzen und wenn nichts kommt holt man sich einen Mahnbescheid. Diese gibt es für 5€ im Schreibwarenhandel. Den ausgefüllten Antrag gibt man beim Amtsgericht ab (kostet 20€).

Die ganzen Ausgaben 25€ plus Porto für das erste Mahnanschreiben kann man mit in die Forderung nehmen. Meist reicht dies schon damit die Leute in die Gänge kommen. Kaum einer wird wegen einer Auktion einen Vollstreckunstitel an der Backe haben wollen.

Benutzeravatar

» Sonty » Beiträge: 1997 » Talkpoints: 20,24 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Hallo

Es wurde ja schon gesagt: will man sein Geld haben, dann kommt man um den Anwalt nicht herum! Dabei werden doch sehr viele Leute eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben und viele dieser Versicherungen decken auch solche Fälle ab!

Wenn also jemand mit Anwalt droht, dann ist das nicht unbedingt nur heiße Luft. Es gibt Menschen, die machen sich ein Hobby daraus, andere zu verklagen.

Fakt ist ja bei diesen Auktionen, dass man mit dem Gebot einen Vertrag eingeht. Das weiß man, also bietet man nur dann, wenn den Artikel auch kaufen möchte. Hat man sein Gebot versehentlich abgegeben, dann kann man es stornieren lassen, solange die Aution noch nicht beendet ist, zumindest bei ebay.

Eine Anzeige bei der Polizei halte ich in dem Fall für wenig erfolgreich, kann man aber zusätzlich machen.

» drummergirl » Beiträge: 359 » Talkpoints: 29,70 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^