Kundendienst: 2 Geräte repariert, 2 x Anfahrt berechnet

vom 09.05.2009, 14:45 Uhr

Hallo!

A hat Pech gehabt und zur gleichen zeit sind ihm seine Spülmaschine und die Waschmaschine kaputt gegangen. A hat den Kundendienst angerufen und am Telefon gleich gesagt, welche Geräte defekt sind und was daran nicht stimmt. Der Termin für den Kundendienst wurde gemacht und er kam auch.

Als der Kundendienst die beiden Geräte mit einem Durchgang repariert hat, kam die Rechnung und da wird 2 x für A die Anfahrt berechnet. A will das nicht so akzeptieren. Schliesslich ist der Kundendienst ja nicht 2 x gefahren und konnte beide Geräte am gleichen Tag hintereinander reparieren.

Muss A nun 2 x Anfahrt bezahlen oder kann er einmal von der Gesamtrechnung abziehen? Im Kleingedruckten steht nichts darüber, ob man bei 2 Geräten auch 2 mal Anfahrt zahlen muss.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Nein muss er nicht. Selbst wenn er gesondert in den AGBs angegeben wäre, wäre es rechtswidrig. Ich empfehle die Rechnung abzüglich der einen Anfahrtspauschale bezahlen und es bei dem Rest auf ein gerichtliches Verfahren ankommen zu lassen.

Da man in Deutschland nicht erbrachte Leistungen, nicht in Rechnung stellen kann, wird der Handwerksbetrieb wohl erst gar nicht versuchen zur Klagen. Sollte er auf die Naivität des Kunden hoffen, indem er mit Inkassobüro und Mahnverfahren droht, dann nicht reagieren und erst wenn von Gericht die Ankündigung zum Mahnverfahren kommt, Widerspruch einlegen. Spätestens da wird der Betrieb es aufgeben, da die Kosten die da vorgestreckt werden müssen, die Fahrkosten weit übertreffen.

Außerdem weiß ich aus meiner Arbeit bei einem Anwalt, dass die meisten Mahnverfahren mit einen Widerspruch, die „nur“ einen Streitwert von ca. 50 Euro haben, von den Gerichten abgewiesen werden.

» Naffi » Beiträge: 948 » Talkpoints: -1,22 » Auszeichnung für 500 Beiträge


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