Anspruch auf Resturlaub - Wieviel?

vom 06.05.2009, 01:07 Uhr

Hallo zusammen!

A hat für dieses Jahr noch ganze 16 Urlaubstage übrig! Oft war jemand krank, sodass A auf seinen Urlaub verzichtet hat - A ist Single und hat keine Kinder, für A war das kein Problem.

Bis wann muss denn der Resturlaub aufgebraucht sein? Gibt es eine Regelung? Bis Ende Dezember sieht es nämlich schlecht aus, da kann A keinesfalls mehr Urlaub nehmen! Verfällt As Urlaubsanspruch? Sollte A seinen Chef B vielleicht drauf ansprechen, ob B A die restlichen Tage auszahlt? Oder wäre das unverschämt? Wobei A ja schließlich auch immer eingesprungen ist, wenn Not am Mann war! Oder kann A die Urlaubstage vielleicht für nächstes Jahr mitnehmen?

Wer kennt sich aus? Danke für eure Hilfe!

» Blumenmann » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Hui ganze 16 Tage Resturlaub und das im Mai! Wenn das mal nicht eine Menge ist (ich hab noch 24 Tage ...). Bei uns jedenfalls ist es so geregelt, dass wenn man den Urlaub des Jahres aus wichtigen Gründen nicht nehmen kann, dieser mit ins Folgejahr übertragen werden kann, muss dann aber in den ersten drei Monaten aufgebraucht werden, sonst verfällt er.

Ein Anspruch auf Übertrag oder Ausbezahlung besteht meines Wissens nach nicht (korrigiert mich, wenn ich mich irre). Allerdings hat das Jahr noch immer sieben Monate, so dass es kein Problem sein sollte hier und da etwas Urlaub unter zu bringen. Einen Brückentag nutzen und drei mal eine Woche frei machen und der Urlaub ist aufgebraucht. Mir fällt es schwer zu glauben, dass dies das ganze Jahr nicht mehr passen soll.

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» crissi » Beiträge: 1137 » Talkpoints: -9,86 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Also ich kann meiner Vorrednerin im ersten Punkt insoweit zustimmen, dann man den ins nächste Jahr mitnehmen kann und dort in den ersten drein Monaten nehmen muss. Allerdings ist es in diesem Fall auch genau so gesetzlich geregelt. D.h. er darf kein Urlaub verfallen.

Der Gesetzgeber sagt, dass man sich erholen muss und daher muss man auch eine gewisse Anzahl von Urlaub nehmen. Den Rest darf man sich auch auszahlen lassen. Aber Urlaub verschwindet nicht einfach so. Da geht nicht. Also solltest du es nicht schaffen, dann nächstes Jahr nehmen und evtl. Resttage auszahlen lassen.

» Naffi » Beiträge: 948 » Talkpoints: -1,22 » Auszeichnung für 500 Beiträge



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