Wann darf Arzt oder Krankenhaus die Diagnose vorenthalten?

vom 18.05.2013, 21:18 Uhr

Im Krankenhaus fiel mir in meiner Akte ein Eintrag auf, bzw. eine vorgefertigte Frage in einem Kommentarfeld. Und zwar ging es dabei um die Frage, ob der Patient seine Diagnose kennt. Angekreuzt war nichts, wobei dies bei mir eher daran lag, dass sowieso nicht alle Felder komplett ausgefüllt waren.

Nun frage ich mich aber, in welchen Fällen und aus welchen Gründen man als Patient seine Diagnose nicht mitgeteilt bekommt? Vorstellen könnte ich mir dabei Fälle von Unmündigkeit sowie psychischen Erkrankungen.

Doch wann darf ein Krankenhaus bzw. ein Arzt einem eigentlich die Diagnose vorenthalten und ggf. auf Nachfrage sogar lügen? Gibt es diesbezüglich Gesetze in denen das verankert ist? Kommt es häufiger vor, dass Patienten ihre Diagnose nicht mitgeteilt bekommen?

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» Trisa » Beiträge: 3169 » Talkpoints: 61,19 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Ich kann mir auch nur schwer vorstellen, warum ein Arzt einem Patienten nicht die Diagnose verraten sollte. Höchstens, wie du schon sagtest, im Fall von Unmündigkeit. Psychische Erkrankungen müssen vorher auch erst zur Unmündigkeit geführt haben. Oder es besteht der Verdacht, dass sich der Patient etwas antut, wenn er die Diagnose erfährt. Dann muss er in entsprechende Behandlung und erfährt dann aber trotz allem die Diagnose.

Ein weiterer Punkt könnte sein, dass es sich um eine vorläufige Diagnose handelt, die noch nicht ausreichend bewiesen ist. Bei schwierigen Erkrankungen kann es davon ja durchaus mehrere geben im Laufe der Untersuchungen und es wäre grausam, sie alle dem Patienten mitzuteilen, um sie kurze Zeit später wieder zurückzunehmen. Aber ansonsten haben Ärzte die Pflicht, ihren Patienten über Diagnose, Behandlung und Heilungschancen aufzuklären.

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» Bienenkönigin » Beiträge: 9448 » Talkpoints: 19,93 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Warum soll eine psychische Erkrankung vorher zur Unmündigkeit geführt haben, um eine Diagnose vorzuenthalten? Je nach Erkrankung können da auch Angehörige dem Arzt mitteilen, dass man dem Patienten eben nicht die Wahrheit sagen soll. Dazu gibt man auch die Daten den behandelnden Psychologen an, damit der nun zuständige Arzt sich das bestätigen lassen kann.

Auch bei Minderjährigen kann es sein, dass eben erst die Eltern informiert werden, bevor das Kind etwas erfährt. Das sind doch keine abnormalen Vorgänge. Selbst wenn keine psychologischen Gründe vorliegen, kann ich als Verwandte einem Arzt Gründe nennen, warum man vorerst dem Patienten die Wahrheit vorenthalten soll. Wenn diese Gründe für den Arzt nachvollziehbar sind, wird er sich auch daran halten.

Immerhin kennen die Angehörigen die Patienten in aller Regel besser und können auch Reaktionen auf Diagnosen besser einschätzen. Außerdem sollte man denken, dass es sich hierbei um Formulare handelt, die irgendwie auf alle möglichen Fälle passen müssen. Dass da manche Felder wenig gebraucht werden, ist dabei auch nicht ungewöhnlich.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



Die Frage ist aber auch: Gibt es Patienten, die erst gar nicht ihre Diagnose wissen möchten? Ja, die gibt es, insbesondere wenn es um ernsthafte Diagnosen wie Krebsdiagnostik oder ähnliches geht, sollte der Arzt zumindest den Patienten fragen, ob er die endgültige bzw. Verdachtsdiagnose wissen möchte.

Andernfalls ist der Arzt verpflichtet den Patienten auch hinsichtlich der Diagnose aufzuklären, ist der Patient allerdings nicht in der Lage die Diagnose aufzunehmen - aus welchem Grund auch immer -, kann evtl. der gesetzliche Betreuer mit ins Gespräch zugezogen werden.

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» getku » Beiträge: 883 » Talkpoints: 11,06 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Grundsätzlich hat jeder Patient einen Anspruch darauf, dass ihm seine Diagnose mitgeteilt wird. Und zwar in erster Linie nur ihm und sonst niemandem! Wenn der Patient nichts anderes verfügt hat oder in keinem Zustand ist, in dem er anderes verfügen kann, wird der Arzt den nächsten Angehörigen Auskunft erteilen. Juristisch abgesichert ist das aber genau genommen nicht.

Schwierig wird es in den Fällen, wo einem Patienten eine Diagnose mit sehr ungünstiger Prognose gestellt werden muss. Da geht es darum, ob der Patient die Diagnose verkraftet. Da werden die behandelnden Ärzte, bevor sie mit dem Patienten sprechen, sich erst mit den nahen Angehörigen des Patienten beraten. Das ist eine Situation, die juristisch grenzwertig ist, aber dennoch für den Patienten die humanere Lösung sein kann - sein kann, aber nicht muss: Nicht wenige Menschen möchten ihre Diagnose in jedem Fall wissen und selbst entscheiden. Über deren Kopf darf, auch vom Gesetz her, niemand entscheiden. Ich kann nur jedem raten, eine Patientenverfügung für derartige Fälle aufzusetzen. Nur so kann man einigermaßen sicher sein, dass im Fall des Falles alles so abläuft, wie man es für sich für richtig hält.

In Fällen, wo jemand unmündig ist (Minderjährige, Menschen unter Betreuung) wird dem Verantwortlichen Auskunft gegeben. Dieser entscheidet dann, ob und in welcher Form/Umfang dem Betroffenenen die Diagnose mitgeteilt wird. Das hängt sehr vom einzelnen Fall ab.

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» Vega » Beiträge: 207 » Talkpoints: 137,19 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Punktedieb hat geschrieben:Warum soll eine psychische Erkrankung vorher zur Unmündigkeit geführt haben, um eine Diagnose vorzuenthalten? Je nach Erkrankung können da auch Angehörige dem Arzt mitteilen, dass man dem Patienten eben nicht die Wahrheit sagen soll. Dazu gibt man auch die Daten den behandelnden Psychologen an, damit der nun zuständige Arzt sich das bestätigen lassen kann.

Aber wenn ich ein mündiger Erwachsener bin, haben meine Angehörigen doch nichts damit zu tun. Wer sagt denn, dass Angehörige immer die beste Entscheidung für einen fällen. Ich würde z.B. nicht wollen, dass meine überfürsorgliche Mutter dem Arzt sagt, er solle mir die Diagnose nicht mitteilen. Nur weil ich psychisch krank und in Behandlung bin, heißt das doch noch nicht, dass ich nicht für mich selbst sprechen kann. Wie gesagt, bei Suizidgefahr ja, aber ansonsten bin ich der Patient und nicht meine Angehörigen.

Vega hat geschrieben:Da werden die behandelnden Ärzte, bevor sie mit dem Patienten sprechen, sich erst mit den nahen Angehörigen des Patienten beraten.

Das würde bedeuten, dass meine Angehörigen vor mir die Diagnose erfahren. Das widerspricht ja dann wohl der Schweigepflicht. Kann man die als Patient schon im Voraus aufheben?

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» Bienenkönigin » Beiträge: 9448 » Talkpoints: 19,93 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Warum sollte man als Patient nicht vorsorglich den Ärzten sagen, dass sie gegenüber den Verwandten die Diagnose sagen dürfen? Und warum muss eine psychische Erkrankung vorliegen, damit ein Angehöriger dem Arzt sagen kann, dass man die Diagnose erst sagt, wenn man selbst dabei ist?

Einfaches Beispiel. Mein Freund hatte ja nun im letzten Jahr mehrere Bandscheibenvorfälle. Ende des Jahres wurde er operiert. Wenn er nun einen erneuten Vorfall erleiden würde, der vielleicht auch schwere Folgen mit sich bringen täte, weiß ich genau, dass er besser nicht allein ist, wenn der Arzt ihm die Diagnose mitteilt.

Wenn ich das also dem Arzt dann vorher mitteile, wird er darauf Rücksicht nehmen. Denn die Argumentation ist eben nicht von der Hand zu weisen, dass ein naher Angehöriger besser einschätzen kann, wie der Patient auf die Diagnose reagiert. Und gerade wenn eben auch psychische Unterstützung durch die Angehörigen wichtig ist, wird man das auch beachten.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



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