Wohnung mieten, wo jemand drin verstorben ist?

vom 27.09.2011, 19:13 Uhr

Ich denke, dass es immer auf den Tod ankommt. Wenn sich in der Wohnung jemand erschossen hat oder da jemand erschossen wurde oder auf eine andere Art und Weise umgebracht wurde, dann würde ich, denke ich, nicht in diese Wohnung ziehen. Irgendwie hätte ich dann Angst, dass die Person, die den ehemaligen Besitzer der Wohnung umgebracht hat, vielleicht wieder kommt und mit mir das Gleiche macht. Das ist zwar sehr unwahrscheinlich, aber man weiß ja nie.

Aber wenn die Person friedlich eingeschlafen ist, dann hätte ich wahrscheinlich kein Problem damit und würde dann in die Wohnung einziehen. Man muss ja mal folgendes überlegen: Wenn keiner mehr in einem Haus wohnen will, wo einst eine Person drin gestorben ist, dann müsste man ständig neue Häuser bauen und alte Häuser, die leer stehen, abreißen und sie dann neu bauen.

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